Das Bezirksgericht verurteilte den damaligen stellvertretenden Chef der Personenfahndung im April 2009 zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagen à 160 Franken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fredi Hafner der «SonntagsZeitung» Informationen aus dem Polizei-Informationssystem zugespielte und so den Fall Nef ins Rollen brachte.
Die «SonntagsZeitung» machte publik, dass Nef seine Ex-Freundin stalkte und sie darum Anzeige wegen Nötigung erstattete. Nachdem Nef eine Wiedergutmachungszahlung in unbekannter Höhe leistete, zog die Frau die Anzeige zurück und das Verfahren wurde eingestellt.
Journalist beruft sich auf Quellenschutz
Dieser Skandal führte schliesslich zum Abgang Nefs und trug zum Rücktritt von Bundesrat Samuel Schmid bei. Dass Hafner die Informationen herunterlud, ist unbestritten. Er habe die Angaben aber nicht der Presse weitergegeben, sagte er vor Bezirksgericht.
Der Journalist, der die Artikel verfasst hatte, weigerte sich bei einer ersten Zeugenbefragung vor dem Obergericht im Dezember 2011, seine Quelle preiszugeben. Er habe die Dokumente aber nicht von Hafner erhalten, beteuerte er. (SDA)
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Fall Nef: Zürcher Ex-Polizist wehrt sich gegen Verurteilung
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