Jahresrückblick: Kuriose Fälle am Schweizer Bundesgericht

Written By Unknown on Minggu, 30 Desember 2012 | 17.03

Rachsüchtige Abwarte, geblendete Nachbarinnen und kauzige Bauern: Das Bundesgericht hat sich im Jahr 2012 nicht nur mit komplexen, sondern auch mit kuriosen Fällen befasst.

Zum Beispiel mussten sich die obersten Richter mit einem Aargauer Autofahrer befassen, der trotz Fahrausweisentzugs wiederholt von der Polizei hinter dem Steuer erwischt worden war. Zu einer Befragung in dieser Sache war der Unverbesserliche wieder mit dem Auto vorgefahren. Lausanne segnete die Beschlagnahmung seines Autos und der beiden Wagen seiner Freundin ab.

Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören zum Schweizer Gerichtsalltag. Dass jedoch ein Aargauer Abwart zur Gartenschere greift, um die Bremsleitung am Auto einer ungeliebten Mieterin durchzuschneiden, ist doch eher ungewöhnlich.

Zu einem Unfall kam es nicht, dafür zu einem Indizienprozess, der mit der Verurteilung des verdächtigen Abwarts endete. Die Beschwerde gegen das Urteil wies das Bundesgericht ab.

Auch Solarpaneele können zu Streitigkeiten unter Nachbarn führen. In Burgdorf muss sich eine Frau damit abfinden, dass sie im Garten eine Sonnenbrille aufsetzen muss, wenn die Sonnenkollektoren ihrer Nachbarin sie im Frühling und im Herbst - an ungefähr 75 Tagen pro Jahr - während 30 Minuten pro Tag blenden.

Die Lausanner Richter sind überzeugt, dass die Solaranlage das Wohlbefinden der Frau nicht in erheblicher Weise stört.

Einen Bauern in Steffisburg BE verknurrten die obersten Richter dazu, seinen Hof zu entrümpeln. Dieser war mit alten Maschinen, Fahrzeugen, Geräten und Schrott überstellt. Schon 1993 hatte das Bundesgericht die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verfügt.

2009 hatten sich wieder Unmengen von mehr oder weniger brauchbarem Material aufgetürmt, so dass der Bauer erneut von Amtes wegen aufgefordert wurde, die illegal gelagerten Gegenstände zu räumen.

Die Beschwerde des Mannes, der es als Messie gar zum Filmstar brachte, lehnte das Bundesgericht ab, da eine Gefährdung des Grundwassers sowie von Leib und Leben der Hofbewohner oder von Passanten drohe.

Auch Weltenbummler holt das Bundesgericht auf den harten Boden der Schweizer Realität zurück. Im Mai hat es einem Segler, der die Weltmeere bereist, unmissverständlich klar gemacht, dass er steuerrechtlich in der Schweiz verankert ist: Die Steuerverwaltung darf der zurückgebliebenen Ehefrau bei der Veranlagung die Einkommensanteile ihres verreisten Gatten anrechnen.

Die Richter orientierten sich dabei am Wohnsitz, wie er im Zivilgesetzbuch geregelt wird. Dieser bleibt bestehen, bis ein neuer begründet wird. Weil dies auf dem Meer nicht möglich ist, behält der Globetrotter steuerrechtlich seinen Schweizer Wohnsitz. (SDA)


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