Mehr Personal, weniger Sozialhilfe: 17 Millionen pro Jahr für schnellere Asylverfahren

Written By Unknown on Senin, 29 April 2013 | 14.44

Die Tests für neue Asylverfahren, die das revidierte Asylgesetz vorsieht, werden dem Bund Mehrkosten verursachen. Der Bundesrat rechnet mit rund 17 Millionen Franken pro Jahr.

Mehrkosten entstehen dem Bund unter anderem für den unentgeltlichen Rechtsschutz, den Asylsuchende im Gegenzug zu den kürzeren Beschwerdefristen erhalten sollen. Für die beschleunigten Asylverfahren braucht der Bund ausserdem doppelt so viel Personal wie für die heutigen Abläufe.

Insgesamt rechnet er mit Mehrausgaben für die Abwicklung der Verfahren von 40 Millionen Franken. Gleichzeitig erwartet der Bund aber Einsparungen von 23 Millionen Franken, vor allem wegen tieferen Sozialhilfekosten. Unter dem Strich würden sich die Mehrkosten damit auf 17 Millionen Franken belaufen.

10 Millionen für Beschäftigungsprogramme

Hinzu kommen Kosten, die nicht mit den Tests für neue Verfahren zusammenhängen, etwa für die neuen Sicherheitspauschalen an die Standortkantone von Asylzentren. Der Bund rechnet hier mit 6,7 Millionen Franken. Die neuen Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende dürften ihrerseits im ersten Jahr 3,5 Millionen Franken kosten, im zweiten 7 Millionen.

Diese Zahlen nennt das Bundesamt für Migration im Bericht zu den Verordnungen, mit welchen das revidierte Asylgesetz umgesetzt werden soll. Es betont jedoch, dass die Beträge nicht exakt zu beziffern seien.

Maximal 140 Tage im Sonderzentrum

Die Verordnungen, die der Bund im Februar in die Vernehmlassung geschickt hatte, regeln auch die einzelnen Phasen der beschleunigten Verfahren sowie die Einzelheiten zu den Zentren für renitente Asylsuchende.

Der Aufenthalt in einem solchen Zentrum darf maximal 140 Tage dauern. Ob ein Asylsuchender einem solchen Zentrum zugewiesen wird, entscheidet das Bundesamt für Migration.

Die Testphase ist auf zwei Jahre befristet und dauert längstens bis zum 28. September 2015. Das erste Testzentrum soll Anfang 2014 in der Stadt Zürich seinen Betrieb aufnehmen. Zürich will 500 Asylsuchende unterbringen, der Bund will den Kanton dafür mit rund 550'000 Franken pro Jahr entschädigen. Zudem muss Zürich im Gegenzug weniger Asylsuchende aufnehmen. (sda)

Kritik vom Hochkommissariat für Flüchtlinge

Das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) hat keine Einwände gegen die Tests für neue Abläufe in den Asylverfahren. Ein rascher Entscheid sei im Interesse der Asylsuchenden. Allerdings sei es wichtig, dass in schnellen Verfahren der Rechtsschutz ausreichend sei. Auch besondere Zentren für renitente Asylsuchende stören das UNHCR nicht. Die Betroffenen dürften aber nicht pauschal bestraft werden, sondern müssten individuelle Strafen erhalten, die sie auf dem Rechtsweg anfechten könnten.

Kritisiert wird dafür die geplante Abschaffung des Botschaftsasyls. Damit werde es für Flüchtlinge schwierig, legal in die Schweiz einzureisen. Die Organisation hofft, «dass die Schweiz im Gegenzug regelmässig Kontingentsflüchtlinge des UNHCR aufnimmt». (sda)


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