Banker fuhr Fischer tot: Staatsanwalt will Freispruch für Epilepsie-Crash

Written By Unknown on Selasa, 07 Mei 2013 | 17.03

Der Epilepsie-Anfall kam an einem Sonntagmorgen. Ein in Gockhausen ZH wohnhafter Banker (44) aus Frankreich war am 11. Juli 2010 in seinem BMW unterwegs auf der Zürcher Talstrasse Richtung See. Auf der Kreuzung mit dem General-Guisan-Quai verlor er die Kontrolle über das Auto.

Dann das Drama: Der Franzose kam von der Strasse ab und rammte am Seebecken einen Serben (34) und einen Schweizer (60). Die beiden Fischer wurden schwer verletzt. Der Serbe starb noch am Unfallort, der Schweizer wenig später im Spital.

Gab es Anzeichen für den Anfall?

Heute steht der BMW-Fahrer, der beim Crash ebenfalls verletzt wurde, vor dem Bezirksgericht Zürich. Hätte der Epilepsie-Patient wegen seiner Krankheit gar nicht am Steuer sitzen dürfen? Wie die Ermittlungen zeigten, war die Unfallursache ganz klar ein Epilepsie-Anfall.

Der Banker muss sich vor dem Einzelrichter wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verantworten. Der Franzose hätte beim Autofahren Anzeichen für den Epilepsie-Anfall verspüren und sofort anhalten müssen, so der Vorwurf.

«Ich habe mich sehr gut gefühlt»

Zum Unfallzeitpunkt hatte der Mann keinen Alkohol im Blut. Weil befürchtet wurde, dass Alkoholkonsum das Risiko eines Anschlags erhöhen könnte, machte ihm die Anklage zuerst trotzdem zum Vorwurf, am Vorabend getrunken zu haben.

Der Beschuldigte wehrte sich: «Ich habe mich an diesem Morgen sehr gut gefühlt», sagte der Franzose vor Gericht. Kurz vor dem Unglück habe ihn ausserdem am 21. Mai ein Arzt unter die Lupe genommen und ihm die Fahrtauglichkeit bescheinigt.

Kein fahrlässiges Handeln

Schliesslich kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass es keine Studie gebe, die den Zusammenhang zwischen Alkohol und Epilepsie untersuche. Auch ein fachärztliches Gutachten vor Gericht konnte dem Banker kein Fehlverhalten zur Last legen, betrachtete ihn am Morgen vor dem Unfall als fahrfähig.

Die Staatsanwaltschaft verzichtete deshalb auf den Antrag einer Strafe und forderte einen Freispruch. Dem Franzosen könne kein fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden.

Die Untersuchung war zu einem früheren Zeitpunkt bereits eingestellt worden. Der Anwalt einer Opferfamilie gelangte damals jedoch ans Obergericht und erwirkte, dass die Staatsanwaltschaft jetzt trotzdem Anklage erheben musste. (dam/noo)


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