Steuerstreit: Nationalrat gegen Lex USA

Written By Unknown on Selasa, 18 Juni 2013 | 17.03

Die Chancen für die «Lex USA» schwinden. Der Nationalrat hat mit 126 zu 67 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Das Gesetz zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA ist damit praktisch gescheitert.

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat, der sie vergangene Woche gutgeheissen hatte. Bleibt die kleine Kammer bei ihrem Entscheid, ist wieder der Nationalrat am Zug. Tritt er ein zweites Mal nicht ein, ist das Gesetz definitiv gescheitert.

Im Nationalrat blieben die SP, die FDP und die SVP bei ihrem angekündigten Nein. Abweichler gab es nur wenige. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte vergeblich vor den möglichen Folgen eines Neins für die Volkswirtschaft, sollten mehrere Banken in den USA angeklagt werden.

«Unüberblickbare Situation»

Ohne Gesetz bestehe eine «echte Gefahr», dass es zu einer Eskalation komme, sagte die Finanzministerin. Die Banken könnten die Anforderungen des US-Programms nicht vollumfänglich erfüllen. So wäre eine Herausgabe von Personendaten nur mit Einwilligung der Betroffenen oder bei überwiegendem öffentlichen Interesse möglich. Dieser Meinung seien sämtliche Rechtsexperten.

Im Falle einer Ablehnung wäre die Situation «unüberblickbar», sagte Widmer-Schlumpf. Es sei möglich, dass die Schweiz sich dann mit der Auflösung von Banken befassen müsse. Bei einem Nein werde der Bundesrat selbstverständlich im Rahmen des geltenden Rechts tätig werden. Darüber hinaus gehen werde er aber nicht. «Kommen Sie dann nicht in zwei Monaten und sagen, jetzt solle der Staat handeln», sagte sie. «Der Staat kann nicht und will auch nicht.»

Angst vor Präjudiz

Im Rat überwog jedoch die Skepsis. Die Gegnerinnen und Gegner des Gesetzes befürchten, dass andere Länder bei einem Ja Ähnliches fordern könnten. Und sie sehen rechtsstaatliche Prinzipien verletzt.

Ferner kritisieren sie, dass der Inhalt des US-Programms für die Schweizer Banken nicht bekannt ist. Der Bundesrat hatte zwar die Eckwerte bekannt gegeben. Vieles blieb aber - wie von den USA verlangt - geheim. So ist unbekannt, wie hoch die Bussen sind, die den einzelnen Banken drohen.

Mitarbeiterdaten und Abschleicherlisten

Das Gesetz würde es den Banken ermöglichen, mit den US-Behörden zu kooperieren, ohne sich in der Schweiz strafbar zu machen. Während eines Jahres wäre der Datenschutz gegenüber den USA eingeschränkt.

Insbesondere dürften die Banken Informationen zu Geschäftsbeziehungen mit US-Kunden liefern, darunter auch die Namen von Bankangestellten, Treuhändern und Anwälten. Weiter erhielten die US-Behörden Abschleicherlisten mit dem Namen jener Banken, die abgewanderte US-Kunden aufnahmen.

Bussen je nach Vergehen

Im Gegenzug könnten die Banken an einem Programm der US-Behörden teilnehmen, um einer Strafverfolgung in den USA zu entgehen. Dieses würde Bussen in unterschiedlicher Höhe beinhalten, abhängig vom Umfang des Geschäfts mit unversteuerten Geldern.

Der Ständerat hatte das Gesetz in einigen Punkten ergänzt. So verankerte er explizit einen verstärkten Schutz für Vermögensverwalter, Treuhänder und Anwälte. Diese sollen gegen eine Auslieferung ihrer Daten an die USA Klage erheben können. (SDA)


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