Das Zwangsmassnahmengericht hatte zuvor eine weitere Verlängerung der Untersuchungshaft um drei Monate bewilligt. Begründet wurde dies damit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass vom Mann immer noch eine Gefahr ausgeht.
Das Aargauer Obergericht ist nun in seinem am Dienstag gefällten Entscheid genau zum umgekehrten Schluss gekommen, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft mitteilte. Das Gericht entschied, dass es keine konkreten und ernsthaften Anhaltspunkte gebe, wonach der Mann als gemeingefährlich betrachtet werden müsse.
Der aus dem Kanton Zürich stammende Hans E. hatte am 16. Mai dieses Jahres seine Ehefrau Margrith (†65) in einem Waldstück in Scherz AG erdrosselt. Daraufhin meldete er den Tod der Frau der Gemeindekanzlei seines Wohnortes.
Tötete er sie auf ihren Wunsch?
Diese wurde stutzig und schaltete die Polizei ein. Die Leiche der Frau konnte noch am selben Tag gefunden werden. Inzwischen ist der Mann geständig. Ein psychiatrisches Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hat, liegt derzeit noch nicht vor.
Hans E. gab bei der Staatsanwaltschaft an, dass er seine Frau auf ihren Wunsch getötet hat. Sie sei schwer krank gewesen. Laut Polizei gab es allerdings keinen Hinweis auf eine Krankheit der Frau. Auch die Kinder des Paars glauben diese Version nicht (Blick.ch berichtete). (SDA)
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