Washington – Vor über zwei Wochen entschied der Europäische Gerichtshof, dass Google auf Antrag von Nutzern unliebsame Daten löschen muss. Nun hat der US-Konzern reagiert: Google stellte ein Formular ins Internet, mit dem Europäer die Löschung von Einträgen beantragen können.
Das Urteil zwinge Google, schwierige Entscheidungen zu treffen zwischen dem «Recht des Einzelnen auf Vergessenwerden» und dem Informationsrecht der Öffentlichkeit, erklärte ein Sprecher des US-Konzerns am späten Donnerstag.
Ein Beraterausschuss soll dem Konzern künftig helfen, zwischen beiden Interessen die Waage zu halten. Ihm gehören Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford (Grosbritannien) und Leuven (Belgien), Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Pinar sowie der UNO-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung, Frank La Rue, an.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Internet-Suchmaschinen wie Google bei einer Suche nach einem Namen in bestimmten Fällen nicht alle Treffer anzeigen dürfen. EU-Bürger können von Suchmaschinenbetreibern verlangen, dass sie Links nicht mehr anzeigen, wenn die Inhalte ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.
Lehnen die Suchmaschinenbetreiber dies ab, können Betroffene die zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten oder klagen. (SDA)
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Datenschutz im Internet: Google setzt «Recht auf Vergessenwerden» um
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