Luftfahrt: Debatte um Verbot von Ultraleichtflugzeugen

Written By Unknown on Kamis, 29 Mei 2014 | 14.44

Der Bund will das Verbot von Ultraleichtflugzeugen (UL) lockern. Die heutigen UL seien nicht mehr mit den «fliegenden Rasenmähern» vergleichbar, die man vor 30 Jahren aus Lärmgründen verboten habe. Umweltverbände sind skeptisch, sie warnen vor mehr Freizeit-Flugverkehr.

Gewisse Ausnahmen für die kleinen, sehr leichten Flugzeuge gelten bereits seit 2005. Ecolight-Flugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Flugzeuge mit Verbrennungsmotor, sind in der Schweiz seither zugelassen. 32 solche Ecolight-Flugzeuge haben bis anhin eine entsprechende Zulassung erhalten.

Neu sollen auch Ultraleichtflugzeuge sowie Hängegleiter mit Elektroantrieb und Gyrokopter mit Verbrennungsmotor erlaubt sein. Ein Gyrokopter ist ein Tragschrauber, der aussieht wie ein kleiner Helikopter.

In der Vernehmlassung zur revidierten Luftfahrtverordnung, die am Freitag zu Ende geht, äusserten sich Umweltverbände zu einzelnen Punkten kritisch. Vor allem die mögliche Zulassung von Gyrokoptern mit Verbrennungsmotor stösst auf Unverständnis.

Der von diesen Maschinen verursachte Motoren- und Rotorlärm sei «inakzeptabel», schreibt Pro Natura. «Es wäre ein politischer Affront gegenüber den aufwändigen Bemühungen um Lärmschutz, wenn im Interesse einer kleinen Minderheit derart lärmige Freizeitgeräte neu zugelassen würden.»

Beim Verband Swiss Microlight Flyers SMF hat man für die Kritik wenig Verständnis. Ein Tragschrauber sei, etwa im Vergleich zu einem Helikopter, ein sehr leises Fluggerät, sagt Verbands-Präsident Anton Landolt gegenüber der sda. Zudem werde auch eine Lockerung der Zulassung nicht zu einem Boom führen, dafür sei das Hobby zu teuer und zu aufwändig. Ein Tragschrauber koste mindestens 100'000 Franken.

Auch der Bund rechnet mit relativ wenig Neuzulassungen von Gyrokoptern. Es sei sogar damit zu rechnen, dass potenzielle Helikopterpiloten auf den leiseren Gyrokopter umsteigen, da die Flugstundenpreise bei letzterem deutlich tiefer seien.

Mountain Wilderness und weitere Umweltorganisationen bezweifeln allerdings einen solchen Substitutionseffekt. Vielmehr werde die Zulassung zu Mehrverkehr führen.

Pro Natura kritisiert weiter, dass Hängegleiter neu auch mit Elektroantrieb starten könnten. Damit hätten die Piloten, da nicht mehr auf einen passenden Hang angewiesen, massiv mehr Startmöglichkeiten. Das wiederum führe zu Mehrverkehr. Es sei völlig unklar, wie Schutz- und Ruhegebiete für Vögel und Wild vor Störungen geschützt werden könnten.

Vor allem für Säugetiere und Vögel sei ein unerwartet erscheinendes Fluggerät eine gravierende Störung, schreibt der Schweizer Vogelschutz (SVS). Das gelte auch bei Fluggeräten wie einem Gleitschirm oder Deltasegler, die ja keinen Lärm verursachten.

Beim Hängegleiter-Verband (SHV) hingegen rechnet man damit, dass auch bei einer Lockerung nur wenige Hängegleiter-Piloten mit Elektroantrieb starten würden. Erstens sei der Elektroantrieb mit Kosten von weit über 15'000 Franken für Material und Ausbildung teuer, schreibt der SHV in seiner Vernehmlassungsantwort. Zweitens sei der Zugang zu Hunderten Startplätzen in den Bergen einfach und nahe gelegen.

Der SHV verweist auch auf Zahlen aus Deutschland, wo der Elektroantrieb bereits zugelassen ist. Dort hätten sich von den 35'000 Hängegleit-Piloten bis heute nur 100 entschieden, mit einem Elektroantrieb zu fliegen. Der Schweizerische Hängegleiter-Verband hat rund 16'000 Mitglieder. Apropos Deutschland: Verbandsdirektor Christian Boppart erinnerte im Gespräch mit der sda, dass seit dem Verschwinden der DDR im Jahr 1989 nur noch die Schweiz UL verbiete.

Im Gegensatz zu den Umweltverbänden geht dem Verband SMF die Gesetzes-Lockerung noch nicht weit genug. Es sei zu bedauern, dass das Verbot nicht ganz aufgehoben werden, schreibt der Verband in einer Stellungnahme. Aber immerhin: Mit der Lockerung öffne sich in der Schweiz ein interessantes technisches Entwicklungsfeld für innovative Hersteller.

Der Bund geht bei der Zulassung von Ultraleichtflugzeugen im Übrigen nicht ganz freiwillig über die Bücher. Das Bundesgericht kam im November 2013 zum Schluss, dass das geltende Verbot und dessen Umsetzung aus rechtlicher Sicht mangelhaft sei. (SDA)


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