Bürgerrecht: Bei Einbürgerungen ist Einigung in Sicht

Written By Unknown on Kamis, 19 Juni 2014 | 14.45

Beim Bürgerrechtsgesetz könnte es doch noch zu einer Einigung zwischen National- und Ständerat kommen. Die grosse Kammer hat den Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz am Donnerstagmorgen mit grosser Mehrheit angenommen. Am Nachmittag ist der Ständerat am Zug.

Bis am Schluss umstritten waren zwei zentrale Punkte der Gesetzesrevision. Einer davon betrifft die Voraussetzungen für Jugendliche. Heute werden die Jahre, die eine Person zwischen dem 10. und dem 20. Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt.

Der Ständerat wollte dabei bleiben. Der Nationalrat beharrte aber darauf, jene Jahre doppelt anzurechnen, die der Jugendliche zwischen dem 5. und dem 15. Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat. Die Einigungskonferenz hat nun vorgeschlagen, die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. doppelt zu zählen.

Es gehe nicht um das arithmetische Mittel, sagte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO). Vielmehr knüpfe die Obergrenze an das Erreichen der Mündigkeit an. Damit konnte eine Mehrheit im Nationalrat leben. Die Linke, der die Voraussetzungen für eine Einbürgerung ohnehin schon zu streng ist, wollte von einer Senkung der Altersgrenze dagegen nichts wissen.

Umstritten war ferner, ob die Jahre der vorläufigen Aufnahme weiterhin zur Aufenthaltsdauer zählen sollen oder nicht, wenn die Betroffenen später ein Einbürgerungsgesuch stellen. Der Ständerat wollte die Jahre wie der Bundesrat anrechnen, der Nationalrat stellte sich dagegen.

Die Einigungskonferenz hat die Lösung auch bei dieser Frage in der Mitte gesucht: Die Hälfte der Dauer der vorläufigen Aufnahme soll bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer angerechnet werden. Der Nationalrat nahm die Vorschläge der Einigungskonferenz mit 128 zu 55 Stimmen bei 1 Enthaltung an.

SP und Grüne hatte bis am Schluss gegen die Gesetzesänderung gekämpft: Die Vorlage sei nicht mehr als das erkennbar, als was sie ursprünglich gedacht war, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH): Mehr Rechtsgleichheit und Anreize für jene, die sich um Integration bemühen. In Zukunft könnten tausende Menschen, die heute die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllten, kein Gesuch mehr stellen.

Auch SP-Sprecherin Silvia Schenker (BS) hatte grundsätzliche Probleme mit der Revision: «Wir möchten es den Menschen, die sich für die Schweiz als Lebensmittelpunkt und Heimat entscheiden, möglichst einfach machen, das Bürgerrecht zu erwerben.» Stattdessen verlange das Gesetz nun den «perfekten Schweizer, die perfekte Schweizerin».

Zwei weitere Differenzen bereinigte der Nationalrat ebenfalls gemäss den Vorschlägen der Einigungskonferenz. Nachdem eine Lösung lange Zeit kaum möglich schien, ist sie nun in Reichweite gerückt. Wenn am Nachmittag auch der Ständerat den Vorschlägen der Einigungskonferenz zustimmt, bleibt als letzte Hürde die Schlussabstimmung am Freitag.

Eine Ablehnung ist unwahrscheinlich, nachdem alle Fraktionen ausser SP und Grünen die Vorlage unterstützt hatten. Und auch Referendumsdrohungen der SVP sind verstummt, seit der Ständerat in einem zentralen Punkt nachgegeben hat: Ein Einbürgerungsgesuch soll nur stellen dürfen, wer bereits seit zehn Jahren in der Schweiz lebt.

Nach dem Konzept des Bundesrates sollte künftig zwar nicht mehr im Vordergrund stehen, wie lange jemand in der Schweiz gelebt hat, sondern wie gut jemand integriert ist. Dennoch gehörte die Mindestaufenthaltsdauer im Parlament zu den umstrittensten Fragen bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes.

Heute sind die Hürden im internationalen Vergleich hoch. Ein Einbürgerungsgesuch darf nur stellen, wer mindestens zwölf Jahre in der Schweiz gelebt hat. Neu soll die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) eine zwingende Voraussetzung sein. Im Gegenzug zu dieser Verschärfung hätte der Bundesrat als Anreiz für eine rasche Integration die Mindestaufenthaltsdauer auf acht Jahre senken wollen.

Darauf hatte zunächst auch der Ständerat beharrt. Erst letzte Woche machte er mit seinem Einlenken den Weg frei für die Lösung, welcher der Nationalrat nun zugestimmt hat. Ursprünglich habe die Revision «Zuckerbrot und Peitsche» vorgesehen, sagte der Genfer Ueli Leuenberger (SP). «Geblieben ist am Schluss nur die Peitsche.» (SDA)


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