Der Rechtsstreit um die Vergabe von Radiokonzessionen geht in die nächste Runde: Medienunternehmer Roger Schawinski akzeptiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht. Er reicht eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein.
«Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht in Sachen Radiokonzessionen ist zynisch, nicht nachvollziehbar und für uns damit inakzeptabel», wird Schawinski in einem Communiqué von Radio Eins zitiert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April Beschwerden von Schawinski als gegenstandslos abgeschrieben.
Bereits damals hatten die Beschwerdeführer um Schawinski angekündigt, weitere Möglichkeiten zu prüfen, um gegen die Entscheide vorzugehen. Eine ordentliche Beschwerde beim Bundesgericht ist in Sachen Radiokonzessionen nicht möglich.
Im langwierigen Streit um Radiokonzessionen wollen Schawinski und seine Partner eigenen Angaben zufolge die Medienmonopole in Graubünden und im Aargau knacken. Beschwerde eingelegt wurde gegen die Radiokonzessionen für Radio Südostschweiz (ehemals Radio Grischa) und Radio Argovia.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerden Schawinskis mit der Begründung für gegenstandslos erklärt, dass eingereichte Konzessionsgesuche nicht mehr geändert werden dürfen. Ein Konzessionsgesuch sei höchstpersönlicher Natur, so dass ein Parteiwechsel, die Veränderung der Besitzstruktur sowie der Finanzierung unzulässig seien.
Schawinski wirft dem Bundesverwaltungsgericht vor, dies sei ein «extrem durchsichtiger Vorwand», wie es im Communiqué heisst. «Man wollte sich schlicht nicht mit dieser wichtigen Materie beschäftigen.» (SDA)
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