Strafvollzug: Im Gefängnis zur Schule

Written By Unknown on Jumat, 25 Juli 2014 | 14.44

Ob Lesen und Schreiben lernen, ob Vorbereitung auf eine Prüfung - das schweizerische Programm Bildung im Strafvollzug (BiSt) ermöglicht Gefangenen, ihre schulischen Lücken zu schliessen. Damit verbessern sich die Aussichten für das Leben nach der Entlassung.

1177 Frauen und Männer zwischen 19 und 74 Jahren nahmen letztes Jahr an der Basisbildung teil, wie es im BiSt-Jahresbericht 2013 heisst. Zum ersten Mal habe ein Insasse mit BiSt-Hilfe die Prüfung für den «Volksschulabschluss für Erwachsene» abgelegt. Andere erhielten schulische Unterstützung bei der Berufsausbildung oder absolvierten Sprachprüfungen. Zwei schlossen die Alphabetisierung ab.

2007 stellte die Revision des Strafgesetzbuches die Bildung in den Vollzugsanstalten der Arbeit gleich. Im selben Jahr startete BiSt als Pilotprojekt in sechs Anstalten in der Deutschschweiz. Zwei Jahre später schloss sich die französische Schweiz mit zwei Institutionen an.

Die Auswertung des Pilotbetriebs zeitigte positive Ergebnisse, die Basisbildung wurde im Strafvollzug verankert. Auftraggeberin ist die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und-direktoren, Auftragnehmer das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH) Zentralschweiz. Die etappierte Umsetzung erfolgt durch die Fachstelle BiSt.

Heute werden 95 Lerngruppen in 25 Institutionen in der Deutsch- und Westschweiz nach einem gemeinsamen Lehrplan und mit gemeinsamen E-Lernprogrammen unterrichtet. Die Kosten belaufen sich dieses Jahr auf rund 3,5 Millionen Franken.

Die BiSt-Programme ergänzen das vielfältige Bildungsangebot, das es im Schweizer Strafvollzug seit langem gibt. Die Angebotspalette ist desto breiter, je grösser die Institution ist, sagt Fachstellenleiterin Doris Schüepp im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda.

Laut Schüepp haben viele Gefangene einen sehr kleinen oder gar keinen Schulsack. Rechtlich können sie verpflichtet werden, die Schulbank zu drücken. Die meisten kämen aber freiwillig und seien entsprechend motiviert, oder sie würden dies nach einer Weile.

Manche erfahren laut Schüepp zum ersten Mal im Leben, dass Lernen Freude machen kann, «dass sie etwas für sich selbst tun». Allerdings gebe es immer mal wieder Einzelne, die jegliches Bildungsangebot ablehnten. Diese Personen hätten aber im allgemeinen auch schwere psychische Probleme. Wenn jemand in der Lerngruppe allzu sehr stört, kann er ausgeschlossen werden.

Der Unterricht findet jeweils einen halben Tag pro Woche in der Arbeitszeit statt, die Teilnehmenden erhalten ein kleines Entgelt. Das Lernen erfolgt in Kleingruppen von vier bis sechs Personen. Die erste Hälfte der Unterrichtszeit ist dem allgemeinbildenden Unterricht und dem sozialen Lernen in der Gruppe gewidmet, die zweite dem individuellen Verfolgen persönlicher Lernziele.

Letztere werden mit den Teilnehmenden in einem «Lernvertrag» festgehalten und unterzeichnet. Nach Beendigung des BiSt-Programms erhalten sie eine Bestätigung zu Dauer und Inhalten. Wichtig dabei: Nur das SAH erscheint im Briefkopf, von Strafvollzug ist nicht die Rede.

Derzeit erteilen insgesamt 35 Lehrerinnen und Lehrer den BiSt-Unterricht. Sie teilen sich 19 Vollstellen. Lehrpersonen zu finden, ist laut Schüepp kein Problem: «Offenbar ist der Bereich Strafvollzug exotisch genug, um attraktiv zu sein».

Wer eingestellt wird, entscheiden je zwei Vertreter der jeweiligen Strafanstalt und der BiSt-Fachstelle in Einstimmigkeit. Die Lehrpersonen müssen «in zwei Familien reinpassen», so Schüepp: Zum Vollzugspersonal und zu den BiSt-Leuten.

Sicherheitsprobleme habe es bisher zum Glück noch nie gegeben. Die Lehrpersonen tragen wie die Vollzugsangestellte ein Alarmgerät auf sich. Wird der Knopf gedrückt, ist «innert Sekunden» Hilfe da. Zudem würden Störenfriede von den Kollegen in der Gruppe zurechtgewiesen.

Essentiell sei, dass die Lehrpersonen gleichzeitig Empathie haben und die nötige Distanz wahren. Auch wenn einer «mit Hundeblick» seine junge Lehrerin bitte, einen Brief mit nach draussen zu nehmen, komme das nicht in Frage.

Bildung im Strafvollzug zielt unter anderem auf bessere Chancen und geringere Rückfallgefahr nach der Entlassung ab. Zahlen dazu gibt es laut Schüepp in der Schweiz nicht. Eine Untersuchung in den USA bestätige aber diesen Effekt, und auch Erfahrungswerte und kleinere Erhebungen hierzulande sprächen dafür.

Schlussendlich aber hänge der Erfolg des Einzelnen einerseits von dem ganzen Miteinander aller Angebote wie Bildung, Arbeit und Therapien ab. Und anderseits sei mitentscheidend, ob der Entlassene einen Arbeitgeber finde, der ihm eine Chance gebe. Am ehesten der Fall sei dies in Gewerbebetrieben «mit einem grossherzigen Patron», so Schüepp. (SDA)


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