Bortoluzzi will Komatrinker zur Kasse bitten: Spitäler wehren sich gegen diese Schnapsidee

Written By Unknown on Kamis, 23 Oktober 2014 | 14.44

Wer sich zum Spass bis zum Umfallen besäuft und im Spital landet, soll die Behandlungskosten selbst berappen, fordert SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi. Spitäler und Ärzte laufen Sturm gegen die «Lex Bortoluzzi». Der Spitalverband warnt: «Das Gesundheitswesen wird verteuert statt entlastet.»

SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi will Komatrinker zur Kasse bitten. Wer sich exzessiv besäuft und deshalb im Spital oder in der Ausnüchterungszelle landet, soll für die Behandlungskosten selber aufkommen. Die Gesundheitskommissionen von Nationalrat und Ständerat finden die Idee gut und haben eine «Lex Bortoluzzi» ausgearbeitet. Noch bis Ende Monat läuft die Vernehmlassung.

«Bürokratisch und unsinnig»

Die Kritik am Vorschlag ist breit. Gerade Ärzte und Spitäler wehren sich vehement gegen das Komatrinker-Gesetz. «Es ist bürokratisch, unsinnig und schiesst weit übers Ziel hinaus. Es droht zum Bumerang zu werden», warnt Bernhard Wegmüller, Direktor des Spitalverbands H+. Seine Befürchtung: «Selbst wenn Komatrinker ihre Kosten selber berappen, wird das Gesundheitswesen verteuert statt entlastet.»

Gegen 15'000 Behandlungen wegen Alkoholvergiftungen gab es 2012. Davon wurden 3862 Fälle stationär behandelt – mit jeweils Kosten von rund 2000 Franken im Regelfall. Die Kosten selber bezahlen sollen aber nur jene, die sich quasi aus Spass selber betrinken. Süchtige hingegen will das Gesetz ausklammern.

«Wir müssten in sämtlichen Fällen abklären, ob es sich um einen Komatrinker handelt oder um einen Alkoholkranken, der nicht unter die Gesetzesnorm fällt. Das verursacht einen enormen bürokratischen Aufwand und verteuert das System», so Wegmüller. «Von möglichen Rechtsstreitigkeiten gar nicht zu sprechen.»

«Prämienzahler berappen die Zeche»

Zwar könnte man die Kosten den Komatrinkern aufbürden. «In den andern Fällen aber nicht. Und diese machen wohl mehr als 90 Prozent Fälle aus. Diese Zusatzkosten müsste die Allgemeinheit übernehmen – sprich: Die Prämienzahler berappen die Zeche.»

Zudem könne es sein, dass Jugendliche ihren betrunkenen Kollegen aus Angst vor den Kosten nicht ins Spital bringen. «In solchen Fällen können Folgekosten zum Beispiel wegen Unfällen oder Hirnschädigungen entstehen, die ebenfalls von der Allgemeinheit bezahlt werden müssten.

Wegmüllers Fazit: «Das Komatrinker-Gesetz hält nicht, was es verspricht.»

Bortoluzzi wehrt sich

«Das ist dummes Zeugs», ärgert sich Bortoluzzi. «Indem wird die Eigenverantwortung stärken, sparen wir in der Grundversicherung 10 bis 30 Millionen Franken im Jahr.» Wer als Alkoholsüchtiger in Behandlung sei, lasse sich mit einem Telefonat bei der Krankenkasse rasch abklären. «Die Argumente des Spitalverbands sind an den Haaren herbeigezogen. Man findet immer einen Grund, wenn man etwas nicht will und den Aufwand scheut.»

Bortoluzzis Botschaft ist klar: «Die Allgemeinheit soll nicht für jeden Blödsinn bezahlen müssen.» Und vielleicht überlege sich der eine oder andere vorher, wie viel er trinke. Bortoluzzi: «Die Prävention übers Portemonnaie ist die wirksamste Prävention.»


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