Zürich macht ernst: Auto-Verbot für Sozialhilfe-Bezüger!

Written By Unknown on Senin, 27 Oktober 2014 | 17.03

Sozialhilfebezüger dürfen im Kanton Zürich wohl bald kein Auto mehr benützen. Die Parlamentarische Initiative von SVP und dürfte dank Stimmen von CVP und EDU das nötige Quorum in der Schlussabstimmung in einigen Wochen knapp erreichen.

Die Parlamentarische Initiative sieht vor, im Sozialhilfegesetz eine entsprechende Regelung zur Benützung von Motorfahrzeugen verankern. Konkret sollen die Kosten, die durch den Einsatz eines Autos entstehen, nicht mehr von der Sozialhilfe übernommen werden.

Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn ein Sozialhilfebezüger wegen Krankheit, Behinderung oder aus beruflichen Gründen zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Linke, EVP, BDP und die Mehrheit der Grünliberalen lehnten den Vorstoss ab.

Die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) hatte sich gegen die Initiative ausgesprochen, wenn auch knapp mit 8 zu 7 Stimmen. Im Rat drang die KSSG damit aber nicht durch. Für ihren Antrag, die Initiative abzulehnen, stimmten 84 Ratsmitglieder. 87 gaben jedoch dem Minderheitsantrag von SVP und FDP den Vorzug. Die Schlussabstimmung findet in einigen Wochen statt.

Für die wenigen Fälle, in denen Sozialhilfebezüger im Besitz eines Autos sind, eine präzisierende Bestimmung im Gesetz festzuschreiben, bezeichnete Eva Gutmann (GLP, Zürich) als «unverhältnismässig».

Im verbindlichen Handbuch der Sozialhilfebehörden seien die Schranken des Besitzes und Gebrauchs von Motorfahrzeugen bereits detailliert beschrieben. Zudem habe die Sicherheitsdirektion das Behördenbuch mittlerweile konkretisiert.

So dürfe die Sozialbehörde ein Nummernschild einziehen, wenn elementare Lebensbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung oder Körperpflege aufgrund der Autokosten beeinträchtigt werden.

Der Regierungsrat hatte sich im Vorfeld ebenfalls gegen die Regelung ausgesprochen. Heute bestünden bereits verschiedene rechtliche und tatsächliche Schranken im Bezug auf den Besitz und Gebrauch eines Motorfahrzeuges, hiess es damals.

Regierungsrat Mario Fehr (SP) bekräftigte diese Haltung. Die bestehenden Massnahmen seien wirksam, betonte er im Rat. Die Bestimmungen der Initiative kämen einem Verbot «sehr nahe». Er gehe davon aus, dass diese Regelung vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand habe. (SDA)


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