Der Initiativtext sei nahezu unverändert in Gesetzestext überführt worden, teilte die Strassenopfer-Organisation Roadcross, welche die Initiative lanciert hatte, heute mit.
Zügige Umsetzung der Initiative bereits erledigt
Das Volksbegehren verlangte Gefängnisstrafen für Raser, wobei der Initiativtext festlegte, ab welchen Geschwindigkeiten jemand als Raser zu gelten hat. Der Führerausweis sollte für mindestens zwei Jahre, im Wiederholungsfall sogar lebenslänglich entzogen werden. Zudem sollten Raser-Autos eingezogen und verwertet werden können.
Nach der Verabschiedung von «Via Sicura» und der Revision des Strafgesetzbuchs treten am 1. Januar 2013 ein neuer Raser-Tatbestand sowie die Bestimmungen über den Führerausweisentzug und das Einziehen von Fahrzeugen in Kraft.
Ab 2015 erhalten Raser den Ausweis ausserdem nur unter der Auflage zurück, dass ihr Auto während fünf Jahren mit einem Aufzeichnungsgerät ausgerüstet ist.
Einzig der zwingende vorsorgliche Entzug des Führerausweises bis zu einem rechtskräftigen Entscheid wurde nicht ins Gesetz aufgenommen. Roadcross zeigte sich in der Mitteilung hoch erfreut: Die zügige Umsetzung der Raser-Initiative führe zu mehr Schutz für alle Verkehrsteilnehmenden. «Wer rücksichtslos rast, wird konsequent von der Strasse genommen.» (sda)
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