Der 72-Mio-Wahnsinn: Vasella schockt sogar seine Freunde

Written By Unknown on Minggu, 17 Februari 2013 | 17.03

Die Schockwelle, welche die jüngste Vasella-Bombe ausgelöst hat, erreicht jetzt auch den Novartis-Konzern in Basel. Nicht einmal im Verwaltungsrat hat Vasella noch volle Rückendeckung. «Sie können sich unsere Begeisterung über die 72-Millionen-Zahlung vorstellen», sagte eine Stimme aus dem Zwölfergremium gestern sarkastisch zu SonntagsBlick. Der Verwaltungsrat, der nicht genannt werden will, fühlt sich ohnmächtig. Er sei in diesen Deal nicht involviert gewesen.

Auch Vasellas Mitstreiter gegen die Abzocker-Initiative, Economiesuisse-Direktor Pascal Gentinetta, ist konsterniert. Er hat noch nie direkt einen Abzockerlohn kritisiert. Doch Vasellas Abgangsentschädigung ist auch ihm zu viel. Gentinetta gestern während einer Pause beim Skifahren am Mont Blanc: «Die Dimensionen der Zahlung an Herrn Vasella überschreiten auch unsere Vorstellungskraft und schaden dem Ansehen der Wirtschaft in der Bevölkerung.» Die Nachricht sei für die Abstimmungskampagne ein Rückschlag.

Abfindung wohl rechtswidrig

Auf blankes Unverständnis bis tief in die Wirtschaft stösst Vasellas 72-Millionen-Deal auch, weil er auf sechs Jahre angelegt ist. Vom Vergütungsausschuss der Novartis wollte sich auf Anfrage niemand rechtfertigen. Wohl auch, weil Vasella seinen Fallschirm im Mitwissen über Jahre aufgegleist hat. Ein Novartis-Sprecher lässt ausrichten: «Die Konkurrenzabrede ist im Interesse des Unternehmens, das sich an langfristigen Geschäftszyklen orientiert.» Die Entwicklung für ein Medikament daure ein Jahrzehnt oder länger.

Rechtsexperten diskutieren jetzt, ob das Vasella-Konstrukt überhaupt zulässig ist. Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule St. Gallen sagte im «Tages-Anzeiger», das Abkommen mit Vasella sei wahrscheinlich rechtswidrig, da die Entschädigung in keinem Verhältnis zur Leistung stehe.

Auch Arbeitsrechtler Roger Rudolph von der Kanzlei Streiff Pellegrini sieht Probleme: «Das Gesetz sieht vor, dass ein Konkurrenzverbot in der Regel drei Jahre nicht überschreiten darf. Ausnahmen gebe es nur bei aussergewöhnlichen Fällen», sagt er zu SonntagsBlick. Doch eine rechtliche Handhabe ist schwierig. Selbst wenn das Konkurrenzverbot als zu lange beurteilt würde, könne der Richter nur die Zeitspanne reduzieren, der Vertrag bliebe gültig, so Rudolph.  «Angriffspunkt könnte die erhöhte organschaftliche Treuepflicht eines Verwaltungsrats sein.» Im Klartext: Die Verwaltungsräte sind verantwortlich für solche zweifelhaften Verträge.

Geld schon parkiert

Davor muss sich Vasella kaum fürchten. Gemäss dem Portal «Inside Paradeplatz» sollen die 72 Millionen schon auf einem Konto der Bank Wegelin liegen. Andere Stimmen behaupten, es sei erst ein Konto eingerichtet. Offen ist, ob das Konto noch bei Wegelin ist oder inzwischen bei Notenstein liegt. Letzteres wäre pikant, weil der oberste Chef von Notenstein, Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz, ein heftiger Kritiker von Abzockerlöhnen ist. Zu Vasellas Abgangsentschädigung sagt er: «Das ist nicht akzeptabel. Aber immerhin kommt das Geld einem sozialen Zweck zugute.»

Einen guten Dienst erweist sich Vasella mit den Spenden auch selber: Damit kann er entsprechende Steuerabzüge geltend machen. 


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