Dicke Post aus Strassburg: Der Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen einer unzulässigen Ausschaffung eines Nigerianers verurteilt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verurteilt den Entscheid der Schweiz, einen nigerianischen Familienvater auszuschaffen.
Der Mann war 2003 wegen Drogenhandels verurteilt worden. Laut EGMR verletzt die Ausschaffung sein Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens. (sda)
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Wegen Ausschaffung eines Nigerianers: Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Schweiz
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