«Schwarze Listen»: Datenschützer kritisiert Internet-Pranger

Written By Unknown on Senin, 01 Juli 2013 | 17.03

BERN - Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür zeigt sich besorgt angesichts der wachsenden Beliebtheit des Internetprangers. Grund: Bei solchen Prangern würden die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt.

Ob Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlen oder Behördenmitglieder, die nicht im Sinne eines Bürgers entscheiden, oder Personen mit einer bestimmten politischen Meinung: Im Internet tauchen immer häufiger schwarze Listen auf.

Nicht selten werden dabei auch die Adresse sowie ein Foto der betroffenen Person dazugestellt – weltweit und rund um die Uhr frei zugänglich.

Dieser schwere Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der mit dem Pranger einhergehe, könne in der Regel nicht gerechtfertigt werden, heisst es im heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür.

Keine allgemeines Informationsbedürfnis

Da diese Angaben weder journalistisch sorgfältig aufbereitet seien noch ein differenziertes Bild über die angeprangerten Vorgänge erlauben, erfüllten solche Veröffentlichungen kein allgemeines Informationsbedürfnis.

Vielmehr verfolgten solche Pranger das Ziel, bestimmte Personen zu stigmatisieren und herabzusetzen. Für die Betroffenen können dies schwerwiegende Konsequenzen haben, heisst es im Bericht weiter.

Gemäss Thür können die Personen auch dann «widerrechtlich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt» werden, wenn ausschliesslich bereits veröffentlichte Daten für den «Pranger» verwendet werden.

Videoüberwachung: «Bedenkliche Entwicklung»

In seinem Tätigkeitsbericht, der die Zeitspanne vom April 2012 bis März 2013 abdeckt, macht Thür auch auf eine weitere «höchst bedenkliche» Entwicklung aufmerksam: Die Videoüberwachung von Umkleidekabinen oder Toiletten durch die Betreiber von Freizeitanlagen.

Mit diesem Vorgehen, schreibt Thür, werde in die Intimsphäre der betroffenen Personen eingegriffen.

Empfehlung an Banken

Ein  Thema, das den Datenschützer im letzten Jahr auf Trab hielt, war auch die Herausgabe von Mitarbeiterdaten durch die Banken im Zusammenhang mit dem Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA.

Im vergangenen Herbst verpflichtete Thür fünf Banken, darunter die Zürcher sowie die Basler Kantonalbank, zu einer transparenteren Vorgehensweise.

Nach dem Scheitern der «Lex USA», welche die Lieferung von Mitarbeiterdaten in die USA hätte legalisieren sollen, rief Thür die geltenden Datenschutzbestimmungen noch einmal in Erinnerung. Dabei wies er unter anderem darauf hin, dass Datenlieferungen verhältnismässig und transparent sein müssten. (bau/SDA)


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