Fälschungen aus den Ferien: Original-Hersteller fordern Schadensersatz

Written By Unknown on Rabu, 10 Juli 2013 | 17.03

Starke Zunahme der konfiszierten Fälschungen

Die Eidgenössische Zollverwaltung hat letztes Jahr im Reiseverkehr 2722 Fälschungen abgefangen. Das sind dreimal mehr als noch 2009. In 61 Prozent der Fälle wurden Handtaschen konfisziert. Uhren machten einen Anteil von 18 Prozent aus, gefolgt von Kleidern (9 Prozent) und Accessoires (8 Prozent). Mit einem Anteil von 29 Prozent kommen die meisten Fälschungen aus der Türkei, gefolgt von der EU (18 Prozent), dem Kosovo (12 Prozent), Thailand (6 Prozent) und Marokko (4 Prozent). Anders sieht es im Handelswarenverkehr aus. Dort stammen 71 Prozent der abgefangenen Fälschungen aus China. (alp)

Hände weg – Mit warnenden Lettern werden dieser Tage Ferienreisende am Flughafen Zürich regelrecht abgefangen. Zusammen mit der Zollverwaltung erhebt die Schweizer Plattform gegen Fälschung und Piraterie, Stop Piracy, an einem Stand den Zeigefinger: «Der Import von Fälschungen in die Schweiz ist verboten», bekommen die Passagiere mit auf den Weg.

Geschäftsleiter Lukas Lüthi beschwichtigt: «Wir wollen nicht drohen, sondern mit Hintergrundinformationen aufzeigen, warum man auf den Kauf von Fälschungen besser verzichtet.» Lüthi vertritt neben dem Bund die Schokoladen-, Uhren-, Pharma-, Zigaretten- und Software-Industrie. Die Argumente: Fälscher bezahlen keine Steuern, missachten Qualitätsstandards, hemmen Innovation, gefährden Gesundheit und Arbeitsplätze.

«Originalhersteller wollen ein perfektes Produkt herstellen», betont Lüthi, «Fälschern ist die Qualität völlig egal.»

Der Zoll stellt keine Busse aus

Kritiker der Abschreckungsmethode sind überzeugt, das solche Fälschungen niemandem schaden. Schliesslich könne sich jemand, der am türkischen Markt eine Fake-Uhr kaufe, ohnehin keine Original Luxus-Uhr leisten. Lüthi entgegnet: «Vielleicht hätte sich der Käufer sonst mit dem Geld eine für ihn erschwingliche Original-Uhr gekauft.»

Doch das schlagkräftigste Argument liefert das Gesetz. Es erlaubt seit 2008 neue Wege, um die Einfuhr von Fälschungen einzudämmen. Wer am Zoll erwischt wird, erhält zwar keine Busse, muss aber die Ware abgeben. Und: Der Originalhersteller darf den dadurch entstandenen «Schaden» in Rechnung stellen.

Einzelne Fälle von Schadenersatzforderungen sind aktenkundig. Besonders die Luxus-Marke Louis Vuitton bedient sich gerne dieser Praxis. Offenbar dient dies aber vor allem der Abschreckung, denn der Empfänger der Forderung kann dies juristisch anfechten. Vor Gericht müsste das Unternehmen dann beweisen, dass der Käufer vorsätzlich gehandelt und so einen Schaden verursacht hat. (alp)


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