SVP-Asylexperte Brand zum Badi-Verbot: «Ängste der Bevölkerung sind unbegründet»

Written By Unknown on Rabu, 07 Agustus 2013 | 17.03

SVP-Migrationspolitiker Heinz Brand äussert sich im Interview mit Blick.ch zu den umstrittenen Rayon-Verboten für Asylbewerber. Er sagt deutlich: «Die Bedingungen dafür sind nicht erfüllt.»

Die ganze Schweiz diskutiert über das «Badi-Verbot» für Asylbewerber in Bremgraten. Wie der BLICK heute berichtet, wissen die von alledem gar nichts. Wie ist das möglich?
Heinz Brand:
Wenn man Auflagen macht, dann muss man die Betroffenen so instruieren, dass sie es tatsächlich verstehen. Das hat das Bundesamt für Migration offenbar nicht geschafft. Allerdings ist es auch eine kommunikative Herkules-Aufabe, diesen Leuten solche Sachen zu erklären.
Neben den hohen sprachlichen Hürden haben manche Asylbewerber wohl noch nie in ihrem Leben eine Landkarte gesehen, geschweige denn eine von einem völlig fremden Ort. Die Übungsanlage ist also enorm komplex.

Selbst wenn die Asylbewerber von Bremgarten die Regeln verstanden hätten: Wie verbindend wären diese?
Ausländerrechtliche Rayonverbote stammen aus den Platzspitz-Zeiten, als man gewisse Leute nicht an einem bestimmten Ort haben wollte. Um jedoch solche auszusprechen braucht es eine klare Rechtsgrundlage, wie dies ja auch bei Demos oder der Hooligan-Thematik der Fall ist.

Die Bewohner des Asylzentrums werden aber allein aufgrund des Aufenthaltsstatus von belebten Orten ausgeschlossen.
Präventiv unbescholtene Asylbewerber von allen möglichen Orten fernzuhalten dürfte tatsächlich kaum rechtlich zulässig sein und das Bundesamt für Migration weiss wohl auch ganz genau um die tönerne Rechtsgrundlage für seine neuen Massnahmen.Die Bedingungen für Zutritts- oder Ausschlussverbote sind in Artikel 74 des Ausländergesetzes festgehalten und bei den angeordneten Massnahmen klar nicht erfüllt. Asylsuchende aufgrund der Verletzung eines solchen Rayonverbots zu sanktionieren ist rechtlich allerdings ausgeschlossen und dürfte einer gerichtlichen Überprüfung nie standhalten.

Dann muss man sich aber schon fragen: Wurden die Gemeinden vom Bund übers Ohr gehauen?
Ich möchte dem Bundesamt zumindest keinen Vorsatz unterstellen, sondern unsorgfältiges Vorgehen. Ich vermute deshalb eher, dass blinder Eifer das «Tatmotiv» ist.
Und die Gemeinden verlassen sich natürlich in Verhandlungen mit dem Bund verständlicherweise auf solche Zusicherungen. Aufgrund der Diskussion um die fehlende Rechtsgrundlage reiben sie sich nun die Augen und kommen sich hintergangen vor. Das Bundesamt hat seinen Fehler offenbar auch eingesehen und spricht nun plötzlich diffus nur noch von «Spielregeln».

Verstehen Sie den Wunsch der Gemeinden nach Rayonverboten überhaupt?
Ja, denn die lokalen Behörden wollen es ja der eigenen Bevölkerung nur recht machen und diese vor kriminellen Asylsuchenden schützen. Inhaltlich ist die Forderung aber meines Erachtens unberechtigt. Wenn schon bräuchte es solche Verbote nicht für Badis oder Kirchen, sondern für die wirklich neuralgischen Punkte, wo eine Massierung von Delikten bekannt ist. Das sind meistens die Bahnhöfe, denn auch Asylbewerber halten sich vornehmlich dort auf, wo etwas los ist.

Viele Standorte der Asylzentren wollen deren Bewohner offenbar so weit als möglich vom öffentlichen Leben ausgrenzen, bevor diese überhaupt vor Ort sind. Warum diese Angst und Abneigung vor anderen Menschen?
Viele Schweizer haben gegenüber Asylbewerbern eine sehr negative Grundhaltung.  Da erstaunt die Forderung nach solchen Rayonverboten nicht.
Die Ängste in der Bevölkerung sind aber grösstenteils unbegründet, die Mehrheit der Asylsuchenden verhalten sich korrekt. Deshalb ist es auch rechtlich schwierig, wegen ein paar Querulanten tel quel alle in den gleichen Topf zu werfen, wie das bei den angeordneten Rayon- oder Zutrittsverboten der Fall ist.


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