Prozess gegen den Ex-Bundespräsidenten: Wulff wegen 719.40 Euro vor Gericht

Written By Unknown on Kamis, 14 November 2013 | 17.03

Gestern Bundespräsident, heute Angeklagter: In Hannover begann heute um kurz nach zehn Uhr der Prozess gegen Christian Wulff (54). Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Staatsoberhaupt Deutschlands Korruption vor. Konkret: Vorteilsnahme im Amt.

Am Münchner Oktoberfest 2008 soll es zum Kuhhandel gekommen sein. Wulff, damals Ministerpräsident Niedersachens, soll sich einen Teil der Kosten für Hotelübernachtung, Kinderbetreuung und ein Nachtessen von Filmproduzent David Groenewald bezahlt haben lassen. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von 719.40 Euro, umgerechnet rund 890 Franken. 

Im Gegenzug dazu habe Wulff Groenewald bei der Vermarktung seines neuen Films unter die Arme gegriffen, so die Anklage. In einem Brief an den damaligen Siemens-Chef warb der Minister für das Filmprojekt. Wulff behauptet, zu diesem Zeitpunkt nichts von der bezahlten Hotelrechnung gewusst zu haben.

Prozess ist eine Premiere

Der Prozess ist auf 22 Tage angesetzt, am 2. April soll er zum Abschluss kommen. 45 Zeugen sind vorgeladen, darunter der deutsche Verleger Hubert Burda, der mit Wulff am Oktoberfest feierte. Wie «Bild» berichtet, ist eine weitere Zeugin Wulffs Noch-Ehefrau Bettina.

Es ist das erste Mal, dass ein deutscher Bundespräsident vor Gericht kommt. Dementsprechend gross ist das mediale Interesse am Prozess. Über 70 Medienvertreter sind vor Ort, wenn Wulff heute dem Richter vorgeführt wird.

Bis drei Jahre Haft

Im Fall einer Verurteilung drohen Wulff bis zu drei Jahre Haft. Doch unabhängig davon wie der Prozess ausgeht: Der ehemalige Bundespräsident kommt bereits jetzt mit einem blauen Auge davon.

So ermittelte die Polizei ursprünglich nicht nur wegen der Begünstigung Groenewalds, sondern ging weiteren Vorwürfen nach, laut denen Wulff auf Rechnung von Unternehmern in Ferienhäusern logiert haben und von kostenlosen Upgrades für Flüge profitiert haben soll.

Ausserdem soll Wulff versucht haben, durch Telefonanrufe Einflussnahme auf die Berichterstattung der «Bild» zu nehmen. Im Laufe der Ermittlungen stellten sich diese Beschuldigungen jedoch als strafrechtlich bedeutungslos heraus. (lha)


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