LAUSANNE - VD - Vor dem Waadtländer Kreisgericht Nord wird ab Montagmorgen einen Monat lang der Tod eines Häftlings in der Waadtländer Strafanstalt Bochuz durchleuchtet. Neun Angeklagte, darunter Gefängnispersonal und Rettungskräfte, müssen sich vor Gericht verantworten.
Der 30-jährige Häftling hatte in der Nacht auf den 11. März 2010 um 00.50 Uhr die Matratze in der Hochsicherheitszelle angezündet. Die Wärter löschten das Feuer, gingen aber nicht in die Zelle des als gefährlich eingestuften Häftlings und warteten auf das Sondereinsatzkommando.
Um 2.30 Uhr hörte das Personal den Inhaftierten nicht mehr atmen, worauf um 2.43 Uhr die Zelle schliesslich betreten wurde. Erst zehn Minuten später traf die Sondereinheit ein. Um 3 Uhr stellte der Arzt die Reanimation ein und stellte den Tod des Häftlings fest.
Der Mann war als 18-Jähriger wegen Körperverletzung und anderen Delikten zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Im Strafvollzug wurde er als gefährlich beurteilt und seine Strafe in eine Verwahrung umgewandelt.
Die Waadtländer Justiz wollte zunächst keine Anklage stellen. Die Schwester des verstorbenen Häftlings ging jedoch bis vor Bundesgericht. Dieses wies die Staatsanwaltschaft an, eine Anklage zu eröffnen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten fahrlässige Tötung, Gefährdung des Lebens und der Gesundheit und die Unterlassung von Hilfeleistung vor. Die Verteidiger der Angeklagten plädieren auf Freispruch. Der Prozess soll bis am 29. November dauern. (SDA)
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