HORGEN - ZH - Die heute 40-jährige Bianca G., die in Horgen ZH ihre Kinder getötet hat, kämpft heute vor dem Zürcher Obergericht dafür, dass sie eine intensive psychiatrische Therapie erhält, solange dies nötig sei.
In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Horgen die Frau Ende Januar 2013 des mehrfachen Mordes und der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen. Es verhängte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie eine strafbegleitende ambulante Therapie.
Grundsätzlich war unbestritten, dass die schwer gestörte, aber dennoch als schuldfähig eingestufte Frau einer intensiven Therapie bedarf, wie sie nur in einer stationären Massnahme möglich ist. Bei der ambulanten Massnahme beschränkt sich die Behandlung auf einzelne Stunden.
Gerichtspsychiater empfahl stationäre Massnahme
Der Gerichtspsychiater empfahl denn auch eine stationäre Massnahme. Bei der schweren Persönlichkeitsstörung der Beschuldigten und der hohen Rückfallgefahr sei eine langjährige, sehr intensive Therapie nötig.
Der Staatsanwalt dagegen lehnte eine stationäre Massnahme ab. Und das Bezirksgericht wollte das Verhältnismässigkeits-Gebot nicht verletzen, indem es ein Aufschieben der lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu Gunsten einer stationären Massnahme anordnete. Eine Entlassung könnte dann theoretisch nämlich schon nach fünf Jahren erfolgen, sollten die Fachleute die Frau dann als nicht mehr rückfallgefährdet einstufen.
Die auch «kleine Verwahrung» genannte Massnahme hat keinen fixen Entlassungstermin. Alle fünf Jahre wird der Therapieerfolg überprüft. So wählte das Gericht denn einen Mittelweg: Eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs, aber eine intensive Behandlung in der neuen Therapieabteilung im Frauengefängnis Hindelbank BE - so lange dort Platz ist.
Sobald die Abteilung voll besetzt ist mit Frauen, für die eine stationäre Massnahme gilt, muss sie in den normalen Strafvollzug wechseln. Zur Zeit befindet sich die Verurteilte laut ihrem Anwalt Thomas Fingerhuth in dieser Abteilung.
Die Unsicherheit darüber, wie lange dies noch der Fall sei, sei aber eine schwere Belastung für seine Mandantin und gefährde den Therapieerfolg. Aus diesem Grund hat Fingerhuth das erstinstanzliche Urteil angefochten.
Bianca G. erstickte ihre drei Kinder
Nun ist es am Obergericht zu entscheiden, ob eine lebenslängliche Freiheitsstrafe zu Gunsten der stationären Massnahme aufgeschoben werden kann. In der Nacht auf Heiligabend 2007 hatte die Schweizerin in Horgen ihre siebenjährigen Zwillinge, einen Bub und ein Mädchen, im Schlaf erstickt.
Im Sommer 1999 hatte sie bereits ihr erstgeborenes sieben Wochen altes Töchterchen erstickt. Damals hatte man plötzlichen Kindstod angenommen. Vor dem Bezirksgericht Horgen legte sie am 12. Dezember 2012 ein umfassendes Geständnis ab. (SDA)
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