Beschaffungs-Knatsch bei Bildschirmen: Bund lässt sich 9 mm viel kosten

Written By Unknown on Kamis, 03 April 2014 | 17.03

Der Streit dreht sich um neun Millimeter. So viel zu lang ist die Diagonale der Computer-Monitore von Hewlett Packard, welche das Unternehmen dem Bund verkaufen wollte. Dieser hatte in einer öffentlichen Ausschreibung einen Anbieter gesucht, der die Beamten mit 40'000 neuen Monitoren ausstattet.

Doch das mit der Beschaffung betraute Bundesamt für Bauten und Logistik nimmt es genau, wie aus einem Artikel der «Berner Zeitung» hervorgeht. Die Offerte von HP wurde bereits ganz zu Beginn des Verfahrens aus dem Rennen gezogen. Denn was das US-Unternehmen unter 22 Zoll versteht, entspricht nicht der Vorstellung des Bundes.

Diese wollten Computer-Monitore mit einer Bildschirmdiagonale von 57,5 Zentimetern - und nicht, wie die von HP angebotenen Bildschirme, von 58,4 Zentimetern. Obwohl HP die Monitore zu einem «massiv tieferen Preis» anbot als das Unternehmen MMD Monitors&Displays Nederland, welches schliesslich den Zuschlag für sieben Millionen Franken bekam. So steht es im Urteil des Bundesverwaltungsgericht, das den Fall aufgrund einer Beschwerde von HP behandelte.

HP blitzte vor Gericht ab

Ende März wurde das Urteil gesprochen. HP blitzte ab. Die Offerte sei zwar «unbestrittenermassen sehr attraktiv». Doch die Kriterien seien klar festgelegt gewesen, einen Verstoss gegen das «Verbot des überspitzen Formalismus» sei folglich nicht geltend zu machen. Kurz und gut: Die technischen Spezifikationen wurden von HP schlichtweg nicht erfüllt.

Weshalb die neun Millimeter für den Bund so relevant sind, bleibt hingegen offen. Ist der Platz in den Beamten-Büros etwa so dermassen knapp bemessen, dass kein grösserer Bildschirm aufs Pult passt? Das Bundesamt für Bauten und Logistik will dazu nichts sagen, verweist gegenüber der «Berner Zeitung» auf andere Bundesstellen, die dafür verantwortlich seien. Doch auch diese blocken ab.

Pikant: Bereits 2012 kam es bei der Beschaffung von Monitoren zu Problemen. Damals musste das Bundesamt für Bauten und Logistik aufgrund einer Beschwerde, die dem Bund Befangenheit vorwarf, eine Ausschreibung abbrechen. (lha)


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