Der Nationalrat hat am Dienstagmorgen die Diskussion über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufgenommen. Die Vorlage enthält gesellschaftspolitischen Zündstoff und hat schon im Ständerat für Überraschungen gesorgt.
Dessen Kommission hatte sich nach vielen Anhörungen und eingehenden Beratungen für einen liberaleren Kurs entschieden als der Bundesrat. Sie empfahl beispielsweise, dass alle Paare, die auf künstliche Befruchtung zurückgreifen, bestimmte Tests durchführen lassen dürfen.
Das Plenum war dann aber zurückhaltender. Viele Ständerätinnen und Ständeräte scheuten sich, die Tür zur Embryo-Selektion allzu weit aufzustossen. Die kleine Kammer beschloss, die Präimplantationsdiagnostik zwar zuzulassen, aber nur unter Einschränkungen.
Im Nationalrat könnte das Gleiche geschehen: Auch seine Wissenschaftskommission will bei der Zulassung von PID weiter gehen als Bundesrat und Ständerat. Ob ihre Vorschläge im Rat eine Mehrheit finden, wird sich im Lauf des Morgens zeigen.
Beispielsweise will die Kommission die Auswahl von Retterbabys erlauben. Mit der so genannten HLA-Typisierung können im Reagenzglas gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib darauf untersucht werden, ob sie immunkompatibel mit einem erkrankten Geschwister sind und diesem beispielsweise mit einer Blutstammzellenspende helfen könnten. Ohne Test stehen die Chancen dafür bei rund 25 Prozent.
Auch das so genannte Aneuploidie-Screening will die Kommission zulassen. Dabei werden in vitro gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf numerische Chromosomenstörungen untersucht.
Dies würde beispielsweise die Aussonderung von Embryos mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) erlauben. Solche Tests könnten alle Paare durchführen lassen, die auf künstliche Befruchtung zurückgreifen dürfen. Das wären über 6000 pro Jahr.
Der Ständerat dagegen hatte entschieden, dass nur Paare mit einer Familiengeschichte mit Erbkrankheiten auf Präimplantationsdiagnostik zurückgreifen dürfen, also etwa 50 bis 100 pro Jahr. Heute ist die Untersuchung von in vitro gezeugten Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib grundsätzlich verboten - im Gegensatz zur Pränataldiagnostik, der Untersuchung des werdenden Kindes im Mutterleib.
Diese Regelung hat den unschönen Nebeneffekt, dass manche künstlich gezeugten Embryos bei einer Schädigung abgetrieben werden. «Schwangerschaften auf Probe» sind zwar ein Schlagwort, jedoch auch eine Realität in der Fortpflanzungsmedizin. Sie könnten mit PID vermieden werden.
Auch bei der Anzahl Embryonen, die maximal entwickelt werden dürfen, war der Ständerat auf der zurückhaltenden Linie des Bundesrats geblieben. Der Entwurf sieht vor, maximal drei Embryonen ausserhalb des Körpers der Frau entwickeln zu dürfen, wenn das Erbgut nicht untersucht wird, und maximal acht, wenn das Erbgut untersucht wird. Die Ständeratskommission jedoch empfiehlt, die Entwicklung so vieler Embryos zu erlauben, wie notwendig sind.
Einzelne Ratsmitglieder wollen die Präimplantationsdiagnostik gar nicht erst zulassen. Aus den Reihen der CVP liegen Anträge vor, die Vorlage nicht zu behandeln und das Thema fallenzulassen.
Eine gewisse Zurückhaltung dürften sich die Räte aber ohnehin auferlegen, weil die Regelung am Schluss vor dem Volk Bestand haben muss: Die Erhöhung der Zahl der in vitro erzeugten Embryos setzt eine Verfassungsänderung voraus. Diese untersteht dem obligatorischen Referendum. (SDA)
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