Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden: Das in Frankreich geltende Burka-Verbot ist rechtens.
Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, urteilten die Richter heute in Strassburg. Gegen das im April 2011 in Kraft getretene Gesetz, bei dessen Verstoss eine Busse von 150 Euro fällig wird, hatte eine junge französische Muslimin geklagt. Ihre Anwälte hatten die Verletzung von sechs Artikeln der Europäischen Menschenrechtskonvention beklagt, darunter das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. (SDA/lha)
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