Der Besitzer der Westschweizer Wirtschaftszeitung «L'Agefi», Alain Duménil, wird schwerwiegender Steuerdelikte verdächtig. Er soll dem Fiskus nahezu 54 Millionen Franken vorenthalten haben, wie das Westschweizer Magazin «L'Hebdo» und der «Tages-Anzeiger» berichteten.
Der in Crans-Montana im Wallis wohnhafte französisch-schweizerische Geschäftsmann habe es unterlassen, Dividenden der Immobiliengesellschaft Acanthe Développement in Paris, bei der er Mehrheitsaktionär ist, den Steuerbehörden zu melden. Die nicht bezahlten Bundessteuern sowie die Kantonal- und Gemeindesteuern beliefen sich auf mehr als 20 Millionen Franken.
Die Steuerhinterziehung soll sich auf die Zeitperiode von 2003 bis 2011 beziehen. Die Existenz eines Verfahrens gegen Duménil geht aus mehreren Entscheiden hervor, die vergangene Woche vom Bundesstrafgericht in Bellinzona publik gemacht worden sind.
Aus diesen Urteilen geht hervor, dass Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im vergangenen November ihr Einverständnis zur Eröffnung einer speziellen Steueruntersuchung gegen den französisch-schweizerischen Geschäftsmann gegeben hat.
In diesem Zusammenhang kam es auch zu Hausdurchsuchungen, so insbesondere am Wohnort des Verdächtigten. Parallel dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung die Beschlagnahmung von Immobilien und Konten von Duménil angeordnet.
Mit Entscheid vom 22. Juli hat das Bundesstrafgericht einem Gesuch der Steuerverwaltung stattgegeben, das Siegel über beschlagnahmte Dokumente bei einer Bank zu heben. Duménil hatte sich dagegen vergeblich zur Wehr gesetzt. Er hatte sein Gesuch mit der diplomatischen Immunität begründet, die ihm als Vertreter der ständigen Mission von Madagaskar bei der UNO zukomme.
Aus den Entscheiden des Bundesstrafgerichts geht zudem hervor, dass der Verdächtige ein Gesuch gestellt hat, um monatlich 100'000 Franken zur Bestreitung seines Lebensunterhalts abheben zu können. Auch diesem Ersuchen wurde nicht stattgegeben.
Mit Verweis auf die Presseberichte über «einen Verdachtsfall auf Steuerhinterziehung im Wallis» hat am Donnerstag auch die Walliser Steuerverwaltung Stellung bezogen. Sie habe in diesem Dossier die nötigen Massnahmen ergriffen und arbeite eng mit der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zusammen, heisst es in einer Mitteilung.
Die kantonale Steuerverwaltung (KSV) habe von der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen der ESTV verlangt, eine Untersuchung gegen einen im Wallis wohnhaften Steuerpflichtigen vorzunehmen. Die Kantone sind dazu bei Verdacht auf schwere Steuerdelikte ermächtigt.
Die Untersuchung werde von der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen (ASU) in Zusammenarbeit mit der KSV durchgeführt. Die ASU verfüge über verschiedene Zwangs- und Untersuchungsmittel wie Beschlagnahmung, Durchsuchung, Aufhebung des Bankgeheimnisses, Zeugeneinvernahmen und anderes, über welche die kantonalen Steuerverwaltungen nicht verfügten.
Da sie an das Steuergeheimnis gebunden sei, könne die kantonale Steuerverwaltung keine weiterführenden Informationen zu diesem Dossier geben, heisst es in der Mitteilung weiter.
(Urteile BE.2014.7, BE.2014.3 vom 22. Juli 2014) (SDA)
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