Nach Entmachtung: Wieso Geri Müller trotzdem weiter mitentscheidet

Written By Unknown on Kamis, 04 September 2014 | 14.45

Hat der Stadtrat von Baden überhaupt das Recht, Geri Müller die Dossiers zu entziehen und ihn so zu entmachten? Nein, sagt der Experte. Und Müller wird an Sitzungen sowieso weiter mitreden und auch mitentscheiden.

Am Montag kehrt Badens Nackt-Selfie-Stadtammann Geri Müller zurück. Er wird ein Ammann ohne viel Befugnisse sein, so haben es seine Kollegen mehrheitlich entschieden.

Er nimmt bis auf weiteres nur noch die ihm per Gesetz zugeordneten Funktionen wahr. Ganz ohne Aufgaben bleibt Stadtammann Müller jedoch nicht. Er leitet weiterhin die Stadtratssitzungen, kann mitreden und mitentscheiden, sagt Heinz Kubli, Stadtschreiber von Baden.

Müller bleibe auch Vorsteher der Polizei und der Verwaltung. Zudem vertrete Müller die Stadt gegen Aussen. Der Stadtrat stütze sich bei seinem Entscheid auf das Gemeindegesetz des Kantons. Das Gesetz verpflichtet eine Exekutive dazu, die Verwaltung zu organisieren.

Ob Müllers Stadtrats-Kollegen überhaupt die Kompetenz hatten, Müller Dossiers zu entziehen und ihn so zu entmachten, ist sehr fraglich. Konkrete rechtliche Bestimmungen darüber, ob einem Mitglied des Stadtrates ein Ressort entzogen werden könne, bestünden nicht, hält Kubli. Die Gemeindeordnung von Baden regle nicht explizit, dass ein Amtsträger nur noch die per Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen dürfe. Auch auf Kantonsebene bestehe keine entsprechende Grundlage.

Noch deutlicher wird Daniel Kübler, Politikprofessor am Zentrum für Demokratie: «Geri Müller hat seinen Auftrag von der Stimmbevölkerung erhalten, nicht von den Stadtratskollegen, deshalb kann auch nur das Volk entscheiden, ob er im Amt bleiben soll», sagt er der «Aargauer Zeitung».

Nach der Entmachtung steht Müller keinem Fachressort mehr vor und kann daher auch keine Fachgeschäfte mehr in den Stadtrat einbringen. Über die Geschäfte abstimmen könne er jedoch sehr wohl - und er werde die Entscheide der Exekutive auch unterschreiben, sagt Kubli.

Der 53-jährige Müller war als Stadtammann bislang für das Ressort Finanzen, Dienste, Standortmarketing und Stadtentwicklung zuständig. Für dieses Ressort zeichnet interimistisch Vizeammann Markus Schneider (CVP) verantwortlich.

Die Amtszeit von Müller, der im Herbst 2013 als Stadtammann wiedergewählt worden war, dauert bis 2017. Müller kann nicht zum Rücktritt gezwungen werden.

Sollte Müller gegen die Entmachtung vor Gericht ziehen, stünden sein Chancen gar nicht so schlecht. Genau das hat jedenfalls der SVP-Politiker Jean-Charles Legrix in La-Chaux-de-Fonds gemacht. Er war dort von seinen vier Amtskollegen zunächst entmachtet worden. Die Kollegen entzogen ihm sämtliche Aufgaben und verweigerten ihm den Zugang zu seinem Büro.

Legrix reichte beim Kantonsgericht eine Beschwerde ein und erhielt Recht. Das Gericht kam zum Schluss, dass eine rechtliche Grundlage für die Entmachtung von Legrix fehlte. Die Exekutive teilte die Departemente anders auf - und Legrix erhielt eine neue Aufgabe. (rsn/sda)


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