Die Bundesverwaltung akzeptiert ab dem 1. Januar 2016 nur noch elektronische Rechnungen, sofern der Vertragswert 5000 Franken übersteigt.
Die elektronische Rechnung ermögliche einen schnellen, papierlosen Austausch von Rechnungen, schreibt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD).
Heute beträgt der Anteil der E-Rechnungen in der Bundesverwaltung nur rund 14 Prozent. Der überwiegende Teil der jährlich rund 700'000 eingehenden Rechnungen werde als Papierrechnung eingereicht und müsse zuerst gescannt und digitalisiert werden, hält das EFD fest.
Mit der Verpflichtung der Lieferanten des Bundes könne die Verbreitung der E-Rechnung in der Schweiz beschleunigt werden. Eine Analyse zeige, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Austausch von E-Rechnungen im Markt erfüllt seien, die Nutzung jedoch noch gering ausfalle.
Laut dem EFD sind in vielen europäischen Ländern die Lieferanten der öffentlichen Verwaltung zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet, oder entsprechende Anstrengungen sind im Gange. Mit der Schwelle von 5000 Franken werde das Anliegen der KMU berücksichtigt, Kleinbeschaffungen von der Verpflichtung auszunehmen. Die Bundesverwaltung unterstütze ihre Lieferanten in der Einführungsphase.
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Ab 2016 nur noch elektronisch: Bund will keine Papier-Rechnungen mehr
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