Gericht erlaubt Kampagne: Wieso klagt eine 4-Jährige gegen «Stop Aids»?

Written By Unknown on Kamis, 09 Oktober 2014 | 17.03

Die Love-Life-Kampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zeigt viel nackte Haut und kaum verhüllte Sex-Szenen. Viele Schweizer waren darob empört.

35 Jugendliche und Kinder gingen sogar soweit, dass sie beim BAG eine Beschwerde einlegte. Dieses ging gar nicht darauf ein. Die Kläger gingen deshalb vor Gericht. Heute erlitten sie eine Niederlage. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschied, dass das Gesuch um eine vorläufige Einstellung der Kampagne abgewiesen wird. Es erscheine fraglich, dass die Kampagne eine Gefährdung für Kinder und Jugendliche darstelle.

Hinter den Kinder stehen empörte Eltern

Interessant am Urteil ist aber vor allem eine Information zum Alter der Kläger: Es liegt zwischen vier und 17 Jahre. Da stellt sich die Frage: Ist ein vierjähriges Kind mündig genug, um zu klagen? Oder muss es vor allem für die Eltern den Kopf hinhalten?

«Es waren vor allem empörte Eltern, die sich bei uns gemeldet haben», bestätigt Dominik Lusser. Er ist Sprecher der der christlich orientierten Stiftung «Zukunft Schweiz», die beim Erscheinen der Kampagne im Mai öffentlich Kritik äusserte.

Die Stiftung prüfte darauf wie man rechtlich gegen die Kampagne vorgehen kann. «Wir einigten uns auf einen verwaltungsrechtlichen Prozess», sagt Lusser. Konkret bezog sich die Stiftung auf den 11. Artikel der Bundesverfassung.

Darin heisst es: «Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Föderung ihrer Entwicklung.» Diese Unversehrtheit sah die Stiftung «Zukunft CH» gefährdet. Und weil die Opfer Kinder sind, müssen auch Kinder klagen.

4, 5 und 6 Jahre alt

Am Schluss hat die Stiftung 35 Jugendliche organisiert: ein 4-jähriges Mädchen, zwei 5-Jährige, ein 6-jähriges Kind, acht zwischen 7 und 10 Jahren und 23 über 10 Jahre.

Dass bei so kleinen Klägern die Eltern dahinterstecken, dementiert Lusser gar nicht: «Bei einem 4-jährigen Kind sind die Eltern natürlich aktiv. Doch diese nehmen einfach ihre Erziehungspflicht wahr. Sie schützen ihre Kinder vor etwas, das für ihre Kinder schädlich ist.»

Lusser betont aber, dass kein Druck auf die Kinder ausgeübt wurde. «Es gab auch Kinder, die nicht mitmachen wollten», sagt Lusser.


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