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Angeklagt ist Schlüer wegen eines Textes im Internet-Newsletter seines Vereins sifa (Sicherheit für alle) vom Juli 2012. Dabei ging es um eine Schlägerei bei der Asylunterkunft in Flaach ZH, Schlüers Wohngemeinde. Unter dem Titel «Sonntags-Idylle» liess sich Schlüer damals in drastischen Worten über eine Schlägerei unter aslysuchenden Palästinensern bei der Asylunterkunft in seinem Wohnort Flaach ZH aus. Er bezeichnete sie als Abschaum und elendes Schlägerpack, das wie Tiere herumbrülle.
Wie der Beschuldigte vor Gericht ausführte, gingen damals zwei Gruppen mit Schaufeln, Eispickeln und Spaten aufs brutalste aufeinander los. Dabei hätten sie nicht darauf geachtet, dass sich zwei Kleinkinder aus der Unterkunft in unmittelbarer Nähe des Getümmels aufhielten und damit in höchste Gefahr gerieten. Sie hätten eine «völlig brutale Rücksichtslosigkeit» gezeigt.
Auf der Gemeindekanzlei habe man ihm gesagt, die Leute seien staatenlos. Im Nachhinein habe einer der Beteiligten ihm seinen Ausweis gezeigt, wonach er als Staatenloser vorläufig aufgenommen war. Von der Kantonspolizei habe er aber erfahren, dass die Leute Palästinenser seien.
Das gehe ja nun gar nicht, erregte sich Schlüer im Gerichtssaal. Palästinenser seien in ihrem autonomen Gebiet keineswegs verfolgt, hätten also keinen Anspruch auf Aufnahme. Sie dann einfach als staatenlos zu bezeichnen, gehe auch nicht an. Die Behörden hätten sehr wohl gewusst, woher die Leute stammten.
Ohnehin passe es nicht zusammen, jemanden als staatenlos zu bezeichnen - also das Herkunftsland gar nicht zu kennen - und ihn gleichzeitig vorläufig aufzunehmen, weil er in seinem Land gefährdet ist. Im Übrigen hätten generell Leute, die sich derart kriminell verhielten, in der Schweiz nichts verloren, sagte Schlüer. (SDA)
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SVP-Schlüer vor Gericht: Das «elende Schlägerpack» war «gar nicht staatenlos»
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