Jetzt ist klar, wie die vom Volk angenommene Ausschaffungs-Initiative umgesetzt wird: Kriminelle Ausländer sollen in der Regel automatisch ausgeschafft werden. In Härtefällen sind aber Ausnahmen möglich. Die SVP tobt.
Vor mehr als vier Jahren hat das Volk die Ausschaffungs-Initiative der SVP angenommen. Nun sind sich National- und Ständerat einig, wie das Gesetz dazu aussehnen soll.
Kern ist eine Härtefallklausel: In Ausnahmefällen kann ein Gericht von einer Landesverweisung absehen. Dies wenn eine Ausschaffung für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde. Etwa wenn jemand in der Schweiz geboren und aufgewachsen ist – und keinen Bezug zum Herkunftsland hat.
Damit sollen vor allem Secondos von einer Ausschaffung bewahrt werden.
Keine Ausnahme darf das Gericht hingegen dann machen, wenn das öffentliche Interesse an der Ausschaffung überwiegt. Etwa aus Gründen der inneren Sicherheit.
Der Nationalrat stimmte dem vom Ständerat beschlossenen Deliktskatalog mit 122 zu 59 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu, der Härtefallklausel mit 121 zu 60 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
SVP-Präsident Toni Brunner tobt: «Ich bin nur noch enttäuscht!» Das Volk habe Nein gesagt zu einer solchen Härtefallklausel. «Die Volksabstimmung zur Durchsetzungsinitiative werden wir höher gewinnen als die Ausschaffungsinitiaitve.»
Mit der Durchsetzungsinitiative will die SVP die ausnahmslos automatische Ausschaffung für kriminelle Ausländer in die Verfassung schreiben.
Die Nationalräte lieferten sich vor der Abstimmung zum widerholten Mal einen heftigen Schlagabtausch.
Der Vater der Initiative, SVP-Nationalrat Gregor Rutz sagte, die Initiative sei lanciert worden, weil die Gerichts- und die Behördenpraxis als sehr unterschiedlich und zu lasch wahrgenommen werde. «Die Initiative strebte also eine Praxisänderung an. Jetzt sind wir aber im Begriff, ein Gesetz zu beschliessen, das sich nahtlos in die bisherige Praxis einfügt. Das ist nicht der Sinn der Übung.»
SP-Fraktionschef Andy Tschümperlin entgegnete: «Der strikte Ausweisungsautomatismus verstösst gegen fundamentale Grundsätze unseres Rechtsstaates und gegen das Völkerrecht.»
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