Der zweite Teil der 6. IV-Revision ist in der Einigungskonferenz der Räte gescheitert. Das Geschäft war in die Einigungskonferenz gekommen, weil sich Nationalrat und Ständerat nicht einigen konnten, ob eine Invalidität von 70 Prozent weiterhin zu einer vollen Rente berechtigen soll.
Der Ständerat hatte drei Mal entschieden, den Vorschlägen des Bundesrates zu folgen und eine volle Rente künftig erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent zu gewähren. Der Nationalrat hatte sich gegen diese Verschärfung gestellt.
Die Einigungskonferenz schlug am Mittwoch nun vor, das Geschäft abzuschreiben. Der Ständerat entscheidet noch am Mittwochvormittag darüber.
Ziel der Revision war es, die IV zu entschulden. Weiter wollte der Bundesrat damit erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt.
Kernstück der Vorlage war eine Änderung des Rentensystems. Das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten sollte durch ein weitgehend stufenloses System ersetzt werden. (SDA)
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Invalidenversicherung: Streit um IV-Rente lässt Revision scheitern
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