Kampf um Verjährung: Economiesuisse will keine «ewige Frist» für Asbest-Opfer

Written By Unknown on Jumat, 24 Januari 2014 | 14.44

Der Bundesrat will das Verjährungsrecht verbessern. Doch Economiesuisse will das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen. Das beantragt der Verband in einem Schreiben an die Nationalräte der Rechtskommission.

Asbestopfer und andere Spätgeschädigte dürfen hoffen: Der Bundesrat will das Verjährungsrecht verbessern. Unter anderem soll die absolute Verjährungsfrist für Personenschäden von heute 10 auf 30 Jahre verlängert werden.

Das Geschäft kommt am Freitag in die Rechtskommission des Nationalrats. Doch die Revision ist in Gefahr! Die Wirtschaft macht gegen die Vorlage mobil – allen voran Economiesuisse.

Economiesuisse fordert Rückweisung

In einem Schreiben an die Kommissionsmitglieder fordert der Wirtschaftsverband eine Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat.

Damit dieser das Gesetz «unter Berücksichtigung der Vorbehalte aus der Wirtschaft» überarbeite, heisst es im Schreiben, das Blick.ch vorliegt. Die jetzige Vorlage führe zu einer Komplizierung statt zur einer Vereinfachung des Systems, so die Hauptkritik.

«Eklatante Verlängerung»

Besonders ins Visier nimmt Economiesuisse aber auch die neue 30-Jahre-Frist. Dabei handle es sich um eine «eklatante Verlängerung» – ja gar um eine «ewige Frist».

Und weiter: «Dies führt zu erheblichem finanziellen Mehraufwand für die Unternehmen, welche faktisch gezwungen werden, ihre Geschäftsbücher, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz weit über die 10-jährige Aufbewahrungsfrist von Artikel 962 des Obligationenrechts hinausgehend aufzubewahren.»

«Falsche Hoffnungen»

Gegenüber Blick.ch erklärt Economiesuisse-Mann Erich Herzog: «Mit der Fristverlängerung werden nur falsche Hoffnungen geweckt.»

Allfällige Geschädigte müssten nicht nur den Schaden selbst, sondern zum Beispiel auch den Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit oder das widerrechtliche Verschulden eines Unternehmens nachweisen können.

«Je weiter ein Ereignis entfernt ist, umso schwieriger ist die Beweisführung», sagt Herzog.

Geschädigte würden bereits weitgehend durch das bestehende System aufgefangen – etwa Krankenkasse, Unfallversicherung oder IV. Die jetzige Vorlage bringe den Betroffenen demgegenüber wenig, so Herzog.

Wirtschaft in der Verantwortung

Dass Economiesuisse diese Anpassung bekämpft, stösst SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) sauer auf.

«Die heutige Frist von 10 Jahren ist absurd, wenn man weiss, dass gewisse Schäden erst nach 20 oder 30 Jahren oder noch später auftauchen», sagt sie zu Blick.ch. «Wenn schon müsste man über eine noch längere Verjährungsfrist und die rückwirkende Anwendung auf bereits verjährte Fälle diskutieren.»

Dabei denkt die SP-Frau nicht nur an Asbestopfer: «Neuestes Beispiel für mögliche  Langzeitschäden sind die Quecksilberemissionen der Lonza im Wallis. Die Folgen sind noch nicht bekannt – und wer dafür haftet ist offen.»

Für Leutenegger Oberholzer ist klar, dass es die Fristverlängerung braucht. Sie betont: «Die Wirtschaft darf sich hier nicht einfach aus der Verantwortung schleichen!»


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