Fall Kalinka: Bewährungsstrafe gegen Vater von Kalinka

Written By Unknown on Rabu, 18 Juni 2014 | 17.03

Mülhausen – Im Prozess um die Verschleppung des deutschen Arztes Dieter Krombach nach Frankreich hat am Mittwoch ein Gericht im elsässischen Mülhausen den angeklagten André Bamberski zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dem 76-Jährigen wurde vorgeworfen, die Entführung im Herbst 2009 organisiert zu haben.

Ziel der Entführung Krombachs nach Frankreich war es, ihn dort vor Gericht zu stellen. Nach Überzeugung Bamberskis hatte Krombach im Juli 1982 seine damals 14-jährige Tochter Kalinka in Lindau am Bodensee sexuell missbraucht und anschliessend getötet.

Krombach war Kalinkas Stiefvater. Er wurde 1995 in Abwesenheit von einem französischen Gericht wegen Tötung seiner Stieftochter zu 15 Jahren Haft verurteilt. Frankreich suchte Krombach ab 2004 per internationalem Haftbefehl. Deutschland verweigerte aber dessen Auslieferung, da das Verfahren gegen ihn in Deutschland eingestellt worden war.

Nach seiner Entführung nach Frankreich wurde Krombach Ende 2012 erneut zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Berufungsgericht bestätigt im April 2014 das Urteil.

Richter und Geschworene in Frankreich sahen es als erwiesen an, dass Krombach seine Stieftochter 1982 in seinem Haus in Lindau vergewaltigen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte.

Als Indiz für ein Verbrechen wurde auch eine Verurteilung Krombachs wegen einer anderen Sexualstraftat gewertet. Ein Gericht in Deutschland hatte 1997 zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen den Mediziner verhängt, weil er in seiner Praxis eine 16-Jährige mit Schlafmitteln ruhig gestellt und vergewaltigt hatte. Sein Sperma überführte ihn damals.

Im Fall Kalinka beteuert der Arzt allerdings bis heute seine Unschuld. Seine Anwälte haben deswegen angekündigt, auf europäischer Ebene gegen die Verurteilungen in Frankreich vorgehen zu wollen. Sie sind der Ansicht, dass die Verfahren schon allein wegen der vorausgegangenen Entführung nicht rechtens war.

Bei der mündlichen Gerichtsverhandlung im Mai um die Verschleppung Krombachs hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten Haft gefordert. Anklagevertreter Hervé Robin sprach Bamberski damals sogar Anerkennung aus.

«Menschlich gesehen bin ich beeindruckt von Ihrem Mut und Ihrer Beharrlichkeit» sagte er. Die französische Justiz sei bis zu der von Bamberski organisierten Entführung machtlos gewesen.

Ausgeführt wurde die Tat von zwei Komplizen, die den Deutschen auch misshandelt haben sollen. Die Männer wurden am Mittwoch zu jeweils einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt. Eine als Vermittlerin angeklagte Frau sprach das Gericht frei.

Der gesundheitlich schwer angeschlagene Krombach hatte an den Verhandlungen in Mülhausen nicht teilgenommen. Er ist in einem Pariser Gefängnis inhaftiert. (SDA)


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