Umgehend nach der Ausstrahlung des Interviews kündigte die Polizei am Samstag Ermittlungen gegen den Sender an. Der Grund: In Indien verbietet das Gesetz in Vergewaltigungsfällen die Identifizierung von Betroffenen. Auf Verstösse stehen neben Geldstrafen bis zu zwei Jahre Haft.
Zwar hielt sich der Sender an das Gebot, den Namen der beiden Opfer nicht zu nennen. Allerdings war während des Interviews das Gesicht des mit einem gebrochenen Bein im Rollstuhl sitzenden Mannes zu sehen.
Es werde geprüft, ob das Interview zur namentlichen Identifizierung des Vergewaltigungsopfers führe, was strafrechtlich verboten sei, sagte Polizeisprecher Rajan Bhagat am Samstag.
Vorwürfe gegen die Polizei
In dem Interview hatte der Freund der Verstorbenen sich erstmals öffentlich und in erschütternden Worten zu Details des grausamen Verbrechens geäussert.
Dabei kritisierte er auch die indische Polizei scharf. Diese sei erst nach 45 Minuten eingetroffen. Statt sie schnell ins Spital zu bringen, hätten die Polizeibeamten zunächst diskutiert, welche Polizeiwache für das Verbrechen zuständig sei. «
Sie hätten uns in diesen entscheidenden anderthalb Stunden ins Spital bringen und Kleider geben können», sagte der Freund. «Für einen sterbenden Mensch ist jede Minute entscheidend.»
Erste Anhörung bereits am Samstag
Am Abend des 16. Dezembers war die 23-jährige Studentin in einem Minibus in der Hauptstadt Neu-Delhi vergewaltigt worden, nachdem sie sich zuvor mit ihrem Freund einen Kinofilm angeschaut hatte.
Beide wurden zudem mit Eisenstangen traktiert und nackt aus einem fahrenden Bus geworfen. Zwei Wochen nach der Tat erlag die junge Frau in einer Klinik in Singapur ihren schweren inneren Verletzungen.
Gegen fünf mutmassliche Täter war am Donnerstag Mordanklage erhoben worden. Sie sollen vor einem Schnellgericht abgeurteilt werden. Ihnen droht die Todesstrafe. Eine erste Anhörung vor Gericht ist bereits für den (heutigen) Samstag geplant. Der sechste Angeklagte soll noch minderjährig sein und könnte vor ein Jugendgericht kommen. (SDA)
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