Nicht viele verstehen ihren Vorsorgeausweis. Dabei enthält das komplizierte Dokument wichtige Informationen: Wie hoch wird meine Rente sein, was steht mir bei Erwerbsunfähigkeit zu, wie sind Partner und Kinder abgesichert? Wer den Ausweis gut studiert, kann auch beurteilen, ob er zusätzlich privat fürs Alter vorsorgen sollte. Das sind die wichtigsten Punkte:
1) Gemeldeter Jahreslohn: Der vom Arbeitgeber an die Pensionskasse (PK) gemeldete Jahreslohn sollte gleich hoch sein wie der Jahreslohn auf dem Lohnausweis. Kontrollieren lohnt! Bei Abweichungen könnte Ihre Rente zu tief ausfallen.
2) Stand Sparkapital: So hat sich Ihr Sparkapital in diesem Jahr entwickelt. Es erhöht sich um die Sparbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und die Zinsgutschrift. Die gesetzliche Mindestverzinsung beträgt aktuell 1,5 Prozent im obligatorischen Teil, im überobligatorischen Teil kann sie bis null sinken oder wie im Beispiel mit zwei Prozent darüber liegen.
3) Leistungen im Alter: So hoch fallen Alterskapital/Rente bei normaler Pensionierung aus. Es handelt sich um eine Hochrechnung. Die PK geht davon aus, dass Gehalt und Verzinsung gleich bleiben; die Inflation bleibt unberücksichtigt. Vor allem Jüngere können und sollten sich nicht darauf verlassen! Für sie sind insbesondere die Leistungen bei Invalidität und Tod wichtig.
4) Altersleistung bei frühzeitiger Pensionierung: Je früher man in Rente geht, desto weniger Alterskapital/Rente erhält man, weil das angesparte Kapital noch tiefer liegt, aber länger reichen muss. Im Beispiel würde Herr Muster bei einem Rentenalter von 58 Jahren nur 1263 Franken im Monat bekommen.
5) Risikoleistungen im Todesfall: Stirbt Herr Muster vorzeitig, zahlt die PK eine Witwenrente, sofern Kinder vorhanden sind, die Ehe mindestens fünf Jahre dauerte oder die Ehefrau älter ist als 45. Dazu kommt pro Kind eine Waisenrente. Für Witwer sind die Hürden höher. Wer im Konkubinat lebt, sollte mit seiner PK klären, ob sie wie rechts im Beispiel auch an den Lebenspartner Renten zahlt und unter welchen Voraussetzungen.
6) Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit: Die PK zahlt nach Ablauf der Wartefrist eine Rente von 2586 Franken monatlich, falls Werner Muster wegen Krankheit erwerbsunfähig wird. Eine gute PK berechnet die IV-Rente nach dem versicherten Lohn, nicht nach dem Sparkapital! Das schützt junge Arbeitnehmer besser.
7) Finanzierung: So viel zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Die Verwaltungskosten sind nicht immer ausgewiesen.
8) Freizügigkeitsleistung: So viel gibt die PK bei einem Stellenwechsel mit oder wenn man sich selbständig macht.
9) Einkauf: Wer Geld übrig hat, sollte freiwillige Einzahlungen in die PK prüfen. Diese erhöhen die Altersrente und können zudem voll vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Je nach PK erhöht sich zudem die Invalidenrente.
10) Wohneigentumsförderung: Diesen Betrag kann Muster für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum oder zum Abzahlen der Hypothek vorab beziehen. Ein solcher Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich.
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Heute BLICK-Hotline ab 15 Uhr: Pensionskasse: Was passiert mit meinem Geld?
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