Der heute 47-jähriger Fenstermonteur Joachim M.* hat im Februar 2009 in einer Zuger Attikawohnung die vermögende Wohnungsinhaberin Linda S.* (†54) und deren Haushalthilfe Catherine E.* (†36) getötet, Wertsachen mitgenommen und zur Spurenverwischung einen Brand gelegt.
Für das Gericht unter dem Vorsitz von Carole Ziegler ist nach der heutigen Verhandlung klar: Die objektiven und subjektiven Tatbestände des mehrfachen Mordes, des Raubes und der Brandstiftung sind erfüllt!
Der Beschuldigte habe aus Habgier und damit aus einem besonders verwerflichen Beweggrund gehandelt. Damit sei die Qualifikation als Mord und nicht «nur» als vorsätzliche Tötung gegeben.
Aussagen bei der Polizei glaubhaft
Das Gericht erachtete die Aussagen, die Joachim M. in den Monaten von seiner Festnahme im April 2009 bis zum Abschluss der polizeilichen Ermittlungen Ende November 2009 gemacht hatte, als glaubhaft. Erst später habe er andere Versionen aufgetischt.
Der Beschuldigte schilderte damals wiederholt und ohne Widersprüche, wie er an jenem Februarmorgen an der Wohnungstür der wohlhabenden Linda S.geklingelt habe. Da sie ihn als Handwerker kannte, liess sie ihn ein.
Sie sollten gleich aussehen
In einem Zimmer gab er vor, an einem Fenster zu hantieren. Plötzlich habe die Frau «eigenartig zu atmen begonnen». Er habe sich um sie gekümmert. Die dazu kommende Haushalthilfe Catherin E. sei erschrocken und habe geschrieen. Da fesselte er die 36-Jährige und erwürgte sie mit einem um den Hals gezurrten Wäschestück: «Ich wollte Ruhe haben.»
Anschliessend erwürgte er auch Wohnungsinhaberin und fesselte sie auf die gleiche Weise wie die jüngere Frau, denn «ich wollte, dass sie gleich aussah wie die Haushalthilfe. Das war mir wichtig», gab er damals zu Protokoll.
Nachdem er Schmuck, Wertgegenstände, Kreditkarten und Bargeld eingesteckt hatte, legte er - um Spuren zu verwischen - einen Brand und ging. Mehr als zwei Monate später wurde er verhaftet und sitzt seither in Haft.
Gelangweilt vor Gericht
Während den Ausführungen der Gerichtsvorsitzenden demonstrierte der in Deutschland aufgewachsene Schweizer Langeweile.
Er musterte gelegentlich die Lampen im Gerichtssaal, lächelte hin und wieder selbstgefällig oder schüttelte verächtlich den Kopf. Seine innere Anspannung wurde einzig in der Heftigkeit sichtbar, mit der er auf einem Kaugummi herumkaute.
Gutachten ausstehend
Da ein von der Verteidigung angefordertes zusätzliches psychiatrisches Gutachten noch immer aussteht, ging es am Donnerstag erst um die Taten als solche.
Zu Schuldfrage und Strafmass äussert sich das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt. (bau/SDA)
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