Alimenten-Zahlung: Bundesgericht stellt Väter ins finanzielle Offside

Written By Unknown on Sabtu, 05 Oktober 2013 | 17.03

LAUSANNE - Praktisch unbemerkt von einer breiteren Öffentlichkeit verschlechtert das Bundesgericht die Stellung von geschiedenen Vätern und öffnet einer Verlängerung der Alimentenzahlungen Tür und Tor. Gleichzeitig düpiert es den Bundesrat. Interessenvertreter sind entsetzt.

«Die Tendenz, dass Scheidungsrichter die Stellung der Väter schwächen, registrieren wir schon länger», sagt Oliver Hunziker vom Verein verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter (VeV). Doch jetzt setzt das Bundesgericht noch einen drauf: In einem aktuellen Urteil weiten die Richter in Lausanne die Zahlungspflicht eines geschiedenen Vaters substantiell aus. Es verpflichtet ihn, für sein heute siebenjähriges Kind bis zum 25. Lebensjahr aufzukommen - bis zum Ende eines theoretischen Studiums.

Konnte der Unterhaltsbeitrag für Kinder bisher in Einzelfällen über die Volljährigkeit des Kindes festgelegt werden, dreht das aktuellste Urteil dieses «kann» jetzt faktisch in ein «muss» - für die Lausanner Richter gewährt die entsprechende Bestimmung nämlich ganz generell einen Unterhaltsanspruch über die Volljährigkeit hinaus.

Unterhaltspflichtige, in den allermeisten Fällen die Väter, werden damit doppelt bestraft: Gestützt auf das aktuellste Bundesgerichtsurteil können sie zu einer Fortsetzung des Unterhalts über die Volljährigkeit verpflichtet werden, selbst wenn die Kinder noch sehr klein sind und ihre Ausbildung später noch überhaupt nicht klar ist. Zweitens sind damit die Unterhaltsempfänger, in den allermeisten Fällen Mütter, zusätzlich besser gestellt, denn bisher mussten sie sich an den Unterhaltskosten beteiligen, wenn die Unterhaltspflicht wegen Ausbildung über die Volljährigkeit hinausging. Davon ist im aktuellen Urteil keine Rede.

«Staatspolitisch sehr fragwürdig»

Oliver Hunziker hält das für eine weitere, substantielle Verschlechterung der Stellung geschiedener Väter. Besonders stossend für ihn ist, «dass das Bundesgericht erneut einen Grundsatzentscheid fällt, obwohl sich die Politik mitten in der Revision für das Unterhaltsrecht befindet». Für Hunziker ist das «staatspolitisch sehr fragwürdig». Justizministerin Simonetta Sommaruga plant, das revidierte Gesetz im Dezember vorzustellen.

Hunziker betont, dass es nicht darum gehe, Unterhaltspflichten zu vernachlässigen oder die für die gemeinsamen Kinder geschuldeten Beträge zu reduzieren. Vielmehr gehe es ihm darum, auch die Mütter stärker in die Pflicht zu nehmen, insbesondere in Fällen, wo das verfügbare Einkommen nicht ausreicht.

In dieselbe Richtung zielt auch ein jüngst vom Basler SVP-Nationalrat Sebastian Frehner eingereichtes Postulat, das im Hinblick auf die Gesetzesrevision zusätzlich Druck machen soll. Geschiedene Mütter sollten nicht erst Teilzeit arbeiten müssen, wenn das jüngste Kind 10 Jahre, sondern bereits, wenn es 3 Jahre alt ist. (rk)


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