Das Regionalgericht in Biel hatte Kneubühl Anfang 2013 als nicht schuldfähig taxiert. Der Mann leide an einem Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn schweren Ausmasses.
Das Gericht sprach eine stationäre therapeutische Massnahme aus. Sollten die Therapieversuche nicht fruchten, komme eine «reine Sicherungsmassnahme» in Betracht.
Urteil weitergezogen
Kneubühl zog das Urteil weiter, denn er wehrt sich gegen die Schuldunfähigkeit. Sein Verteidiger verlangte in erster Instanz vergeblich, dass Kneubühl der Prozess wegen versuchter vorsätzlicher Tötung gemacht wird.
Der studierte Physiker hat sich stets auf den Standpunkt gestellt, man müsse den Polizeieinsatz in einem grösseren, politischen Zusammenhang sehen. Der Staat fahre mit massiver Gewalt gegen seine Bürger auf anstatt ihnen gegenüber Rechenschaft abzulegen.
Polizisten verletzt
Kneubühl hatte sich am 8. September 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsversteigerung seines Elternhauses gewehrt. Dabei schoss er mehrfach auf die angerückten Polizisten und verletzte einen von ihnen schwer.
Anschliessend gelang ihm die Flucht. Erst nach neun Tage langer Fahndung konnte der Rentner oberhalb von Biel verhaftet werden.
Das Urteil des Obergerichts wird am Mittwoch erwartet. (bau/SDA)
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Berufungs-prozess um Amok-Rentner: Kneubühl steht heute wieder vor Gericht
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