Die beiden Polizisten Roger B.* (42) und Roger B.* (53) haben nicht nur denselben Vornamen, sie haben auch das gleiche Problem: Am 24. Juni 2011 sollen sie den Schrebergärtler und
IV-Rentner Markus Hiestand (46) verprügelt, zu unrecht festgenommen und anschliessend von seinem Häuschen vertrieben haben. Gestern standen die beiden Beamten vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH. Die Anklage umfasst Freiheitsberaubung, einfache Körperverletzung, Sachentziehung, Nötigung, mehrfachen Amtsmissbrauch und Hausfriedensbruch.
Freisprüche in allen Punkten
Staatsanwalt Andrej Gnehm fordert für die beiden Schlieremer Stadtpolizisten eine bedingte Freiheitsstrafe von je 18 Monaten sowie 2000 Franken Busse. Sie hätten die Amtsgewalt «aufs Schändlichste» missbraucht und dem Geschädigten «mit Wildwestmethoden» eine Abreibung verpasst. Seine Erzählungen seien stringent und sehr detailreich. Hiestand habe sich zudem so gut wie nie widersprochen.
Doch sind die beiden Beamten wirklich Prügel-Polizisten?
Die Anwälte der Angeklagten verlangen Freisprüche in allen Punkten. Es gebe gar keine Beweise. Der Einsatz sei so banal und alltäglich gewesen, dass sich die Mandanten fast nicht mehr daran erinnern könnten.
Das sieht auch Anwohnerin und Zeugin Uschi Rezzoli (55) so. Sie hatte die Polizisten zu Hilfe gerufen, nachdem sich Hiestand betrunken mit einem anderen Schrebergärtler prügelte. Er ging dem 80-Jährigen an die Gurgel, weil dieser Plastik verbrannt hatte.
«Die Polizisten machten nur ihre Arbeit», sagt sie. Wegen des hohen Unkrauts sah Rezzoli allerdings nicht allzu viel. Hiestand fordert vier Millionen Franken Schadenersatz und vier Millionen Franken Genugtuung. Am Donnerstag folgt das Urteil.
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