Bei den stromintensiven Unternehmen ist Feuer im Dach! Mit der neuen Energie-Verordnung würden viele von ihnen weniger stark entlastet als vom Parlament gewollt.
«Wir kommen uns veräppelt vor!», sagt Max Fritz, Geschäftsführer der IG Energieintensive Branchen.
Am Anfang stand ein Deal
Dabei beruht das seit Anfang Jahr gültige Gesetz auf einem politischen Kompromiss. Der Deal: Der sogenannte Netzzuschlag kann auf bis zu 1,5 Rappen pro Kilowattstunde erhöht werden. Im Gegenzug können besonders stromintensive Unternehmen – etwa in der Stahl- oder Papierindustrie – teils oder gar vollständig vom Zuschlag befreit werden.
Bedingung: Sie müssen mindestens 20 Prozent der gesparten Abgaben in Energieeffizienzmassnahmen in ihrem Betrieb investieren und schliessen dazu mit dem Bund eine Zielvereinbarung ab.
So jedenfalls verstanden führende Energiepolitiker den Deal. Ebenso die betroffenen Branche.
Umstrittenes «zusätzlich»
Ganz anders das Bundesamt für Energie (BfE) von Bundesrätin Doris Leuthard. Seine Interpretation: Zuerst schliesst man eine Zielvereinbarung mit wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzmassnahmen ab. Erst diese berechtigt zur Rückerstattung des Zuschlags.
Und dann müssen 20 Prozent der Rückerstattung «zusätzlich» in «knapp unwirtschaftliche» Sparmassnahmen investiert werden. Vor allem das Wort «zusätzlich» ist umstritten – denn damit werden die betroffenen Unternehmen doch wieder stärker belastet.
Für das Stahlwerk Gerlafingen würde das zum Beispiel derzeit «jährliche Zusatzkosten von rund einer halben Millionen Franken» bedeuten, wie Kommunikatioschef Daniel Aebli erklärt.
Und das in einer Branche, die in einem harten internationalen Wettbewerb steht. «Wir werden die Verordnung mit aller Kraft bekämpfen», so Aebli.
SP-Nussbaumer ist «enttäuscht»
Der Verordnung widerspreche dem politischen Willen des Gesetzgebers, ärgert sich SP-Nationalrat Eric Nussbaumer (BL). «Die Verwaltung setzt sich über den klaren Willen des Parlaments hinweg, das enttäuscht mich!»
Dabei sei die Lösung ganz einfach, wie Nussbaumer sagt. «Man muss nur den Begriff 'zusätzlich' aus der Verordnung streichen.»
Auch CVP-Nationalrat Yannick Buttet (VS) stört sich am Vorgehen der Verwaltung: «Das BfE muss sich rasch bewegen, sonst müssen wir mit einem parlamentarischen Vorstoss eingreifen – doch damit würden wir zu viel Zeit verlieren.»
Bundesrat entscheidet im März
Beim BfE sieht man sich im Recht, wie Sprecherin Marianne Zünd erklärt: «Die Juristen des Bundes sind der Meinung, dass die Verordnung dem Willen des Gesetzgebers entspricht.»
Wohl im März wir der Bundesrat über die Verordnung entscheiden. Per 1. April soll sie in Kraft treten.
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