Bei der Revision des Heilmittelgesetzes hat sich der Nationalrat auf die Seite der Apotheker geschlagen. Diese sollen künftig gewisse verschreibungspflichtige Arzneimittel in eigener Kompetenz abgeben dürfen.
Bisher war dies nur in Ausnahmefällen möglich, in der Regel musste zuerst ein Arzt ein Rezept ausstellen. Der Ärzteverband FMH wehrt sich denn auch gegen die rezeptfreie Abgabe von Medikamenten in der Apotheke und droht gar, das Referendum gegen die Neuregelung zu ergreifen.
Der in den letzten Wochen öffentlich ausgetragene Streit zwischen Ärzteschaft und Apothekern hat sich am Mittwoch im Nationalrat jedoch nicht wiederholt: Der entsprechende Vorschlag der Kommission blieb unbestritten. Die Ausbildung der Apotheker rechtfertige es, diesen mehr Kompetenzen zu geben als heute, sagte Kommissionssprecher Jean-François Steiert (SP/FR).
Der Bundesrat wollte bei der geltenden Regelung bleiben, wonach Apothekerinnen und Apotheker verschreibungspflichtige Medikamente nur in Ausnahmefällen ohne Rezept herausgeben dürfen. Nach dem Willen des Nationalrats kommt ihm nun die Aufgabe zu, zu definieren, welche Medikamente Apotheker in Eigenregie abgeben dürfen.
Marktanteile dürfte die Ärzteschaft auch die neue Rezeptpflicht kosten: Ärzte müssen künftig in jedem Fall ein Rezept ausstellen, auch dann, wenn das Medikament vom Arzt direkt in der Praxis abgegeben wird.
Damit sollen Patienten die Wahl bekommen, ob sie das Medikament beim Arzt oder beim Apotheker beziehen wollen. Nach Schätzungen des Ärzteverbands FMH kostet das Ausstellen der Rezepte zusätzlich 100 bis 150 Millionen Franken pro Jahr.
Auch unnötige Konsultationen verursachten Kosten, sagte Margrit Kessler (GLP/SG), die sich für die umfassende Rezeptpflicht einsetzte. Bruno Pezatti (FDP/ZG) dagegen kritisierte den «unnötigen Ressourcenverbrauch» und die zusätzliche Bürokratie. «Das Rezept hätte keinen weiteren Nutzen und würde wohl im Papierkorb landen.»
Als Kompromiss hatte Ruth Humbel (CVP/AG) vorgeschlagen, dass Patientinnen und Patienten auf das Rezept in Papierform verzichten können. Der Nationalrat nahm schliesslich diesen Antrag mit 143 zu 40 Stimmen an.
Auch die Kompetenz von Drogerien soll ausgeweitet werden. Diskussionslos hat der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrats zugestimmt, dass Drogerien künftig alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente abgeben dürfen. Einige Heilmittel wie Tees oder Hustenpastillen sollen künftig sogar im Detailhandel erhältlich sein.
Auf Antrag der Kommission und mit Zustimmung des Bundesrats will der Nationalrat auch den Versandhandel mit Medikamenten strenger regeln. Arzneimittel auf Bestellung zu verkaufen ist heute nur dann möglich, wenn ein Rezept vorliegt, auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Dass die Versandhandlung das Rezept für die Patientinnen und Patienten gleich selber besorgt, wie dies heute gemacht wird, soll künftig nicht mehr möglich sein: Der Nationalrat hat die Regelung gutgeheissen, wonach ein Rezept vor der Bestellung vorliegen muss.
Eine SVP-Minderheit hatte verlangt, bei der geltenden Regelung zu bleiben. Eine Mehrheit fand jedoch ein Vorschlag von Gilli, dass das Rezept zwar vorgängig vorliegen, jedoch nicht vom Patienten oder der Patientin selbst mit der Bestellung eingereicht werden muss. (SDA)
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