Schlappe für St. Galler Behörden: «YB-Randalierer» war gar nicht am Match

Written By Unknown on Jumat, 17 Oktober 2014 | 17.03

Meisterschaftsspiel St. Gallen – YB im März 2013: Als vor dem Match am Eingang zum Gästesektor bei einem YB-Fan Pyros gefunden werden, eskaliert die Situation. Ein Teil der Berner Anhänger versucht die Notausgänge zu stürmen, zertrümmert Toiletten-Anlagen und demoliert WC-Türen.

Die Polizei setzt Pfefferspray ein. Der Sachschaden: 35'000 Franken. Nach der Auswertung der Überwachungskamera-Bilder werden 38 Berner Randalierer identifiziert, die Hälfte davon hat von der St. Galler Staatsanwaltschaft bereits einen Strafbefehl bekommen.

Der Haken: Neun Angeklagte haben den Fall ans Kreisgericht weitergezogen – und bekommen dort mindestens teilweise recht.

Angeklagter war gar nicht am Match

Im krassesten Fall wurde der Angeklagte gleich ganz freigesprochen, wie die «NZZ» berichtet. Peinlich für die Staatsanwaltschaft: Er konnte beweisen, dass er überhaupt nicht am Match war.

Die übrigen acht YBler waren geständig und wurden wegen Landfriedensbruchs und der Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot schuldig gesprochen – allerdings wurden ihre Strafen deutlich reduziert.

Die bedingten Geldstrafen fallen nun um ein Drittel tiefer aus, die zu bezahlenden Bussen um rund die Hälfte.

Rayonverbot bei Ersttätern nicht zulässig

Auch auffällig: Die gegen die Fans beantragten Rayonverbote von zwei bis drei Jahren schmetterte das Gericht ebenfalls ab. Es sei bei Ersttätern unverhältnismässig.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft ist dafür bekannt, besonders hart gegen Hooligans vorzugehen. Für die Hardliner-Behörde ist es bereits die zweite Schlappe innert kurzer Zeit: Zuvor hatte das Kreisgericht bereits einen Fan des FC Basel freigesprochen. (eg)


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