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Er bekommt eine grössere Zelle: So war Hoeness' erster Tag im Knast

Written By Unknown on Selasa, 03 Juni 2014 | 14.45

MÜNCHEN (D) - Der wegen Steuervergehen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-Bayern-Boss Uli Hoeness (62) sitzt seit Montag in Haft. So liefen seine ersten Stunden.

Seit gestern Mittag gilt es endgültig ernst für Steuersünder Uli Hoeness: Der 62-Jährige sitzt im Knast. Wie «Bild.de» berichtet, trat er um 11.45 Uhr in der JVA Landsberg 70 Kilometer südwestlich von München seine dreieinhalbjährige Haftstrafe an.

Der ehemalige Bayern-Boss konnte es offenbar kaum erwarten. Er habe bereits am Freitag eintreten wollen, sagt er im Interview zur deutschen Zeitung. Die Gefängnisleitung habe ihn jedoch gebeten, «erst am Montag zu kommen». «Der Freitag war ja wegen Christi Himmelfahrt ein Brückentag und darum war kein Arzt für die Aufnahmeuntersuchung dort. Dem Wunsch bin ich natürlich nachgekommen.»

Er musste den Ausweis abgeben

Und so betrat er nun gestern, 81 Tage nach der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, die bayrische Haftanstalt. Laut «Bild.de» wird in einem ersten Schritt die Ladung zum Haftantritt sowie der Ausweis mit einem Computer überprüft. Es folgt das rund dreistündige Aufnahmeverfahren.

Dann werden dem neusten Gefängnisinsassen die Fingerabdrücke genommen. Hoeness muss seinen Ausweis abgeben, bekommt dafür einen Gefängnisausweis mit Name, Nummer und Bild.

Weiter geht es in die Kleiderkammer im Keller. Der Ex-Bayern-Präsident muss sich nackt ausziehen, wird in Gefängniskleidung gesteckt. Die soll laut «Bild.de» aus einem Paar Schuhen, je fünf Paar Unterhosen, Socken und Unterhemden sowie zwei Arbeitshosen und Jacken, zwei Hemden und einem Parka bestehen. Dazu zwei blaue Sporthemden, vier Handtücher, Bettwäsche, Tasse, Löffel, Gabel und ein Messer.

Er darf in den Spitaltrakt

Beim Arzt der JVA wird die Hafttauglichkeit festgestellt. Hoeness' Lunge wird geröntgt, ein Blutbild gemacht.

Dann bezieht Hoeness erstmals seine Zelle. Laut «Bild.de» bekommt er offensichtlich eine Sonderbehandlung, wird im Spitalbereich untergebracht, wo sonst nur erkrankte Häftlinge sitzen. Die Zellen sind dort grösser und es gibt warmes Wasser und einen Fernseher. Am Abend gibt es das erste Essen, anschliessend, um 19 Uhr, wird die Zelle abgeschlossen.

Heute begann dann der erste ganze Tag von Uli Hoeness hinter Gittern: Um 5.50 wurde der 62-Jährige geweckt, eine halbe Stunde später wurde das Frühstück serviert. Ein Alltag, an den sich die Fussball-Legende nun gewöhnen muss. (eg)


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Energiespeicher: Neue Führung für Leclanché

YVERDON-LES-BAINS - Beim Waadtländer Batterienhersteller Leclanché gehen die beiden Chefs. Joe Mangion und Eric Wilkinson geben nach einer ersten Phase der Neuausrichtung das Steuer weiter an den 53-jährigen Anil Srivastava.

Er soll nun die technischen Entwicklungen vorantreiben und die Präsenz des Unternehmens in Nordamerika stärken, heisst es in der Mitteilung vom Dienstag. Dies soll unter anderem durch die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Oak Ridge Energy gelingen, in dem Srivastava zugleich Verwaltungsrat und Vorsitzender des M&M-Ausschusses (Merger & Acquisitions) ist.

Weiter konnte sich Leclanché einen zusätzlichen Kredit von 3 Millionen Franken von Oak Ridge Energy Technologies sichern. Das Unternehmen wird von Percept Management SPC kontrolliert.

Percept hatte 2013 mit Leclanché eine langfristige Kreditvereinbarung über einen dreijährigen, 2016 rückzahlbaren Kredit in der Höhe von 17 Millionen Franken und einer Zinsrate von 2 Prozent vereinbart. (SDA)


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Lebensmittel: Pferdefleisch-Skandal ohne politische Folgen

Der Pferdefleischskandal bleibt in der Schweiz ohne politische Folgen: Der Nationalrat ist am Dienstag auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt und hat sich gegen eine schärfere Deklarationspflicht für Rohstoffe bei verpackten Lebensmitteln ausgesprochen.

Der Nationalrat hatte unter dem Eindruck verschiedener Lebensmittelskandale die Deklarationspflicht bei der Revision des Lebensmittelgesetzes zunächst erheblich verschärfen wollen. Weil der Ständerat sich dagegen aussprach, schwächte der Nationalrat im Laufe der Beratungen die Formulierung ab.

Am Ende schlug seine Kommissionen eine Version vor, die im Wesentlichen der heutigen, auf Verordnungsebene geregelten Praxis entsprochen hätte. Gemäss dem Vorschlag sollte die Herkunft jener Rohstoffe deklariert werden müssen, die «charakteristisch sowie mengenmässig wichtig sind».

Der Nationalrat lehnte diesen Kompromissvorschlag aber mit 93 zu 88 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Er beschloss, sich der Version des Ständerates anzuschliessen, der bei der heutigen Regelung bleiben wollte.

Auch die weiteren Differenzen zur kleinen Kammer räumte er aus. Das revidierte Lebensmittelgesetz ist damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. (SDA)


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Fortpflanzungsmedizin: Debatte zu Diagnose befruchteter Eizellen

Der Nationalrat hat am Dienstagmorgen die Diskussion über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufgenommen. Die Vorlage enthält gesellschaftspolitischen Zündstoff und hat schon im Ständerat für Überraschungen gesorgt.

Dessen Kommission hatte sich nach vielen Anhörungen und eingehenden Beratungen für einen liberaleren Kurs entschieden als der Bundesrat. Sie empfahl beispielsweise, dass alle Paare, die auf künstliche Befruchtung zurückgreifen, bestimmte Tests durchführen lassen dürfen.

Das Plenum war dann aber zurückhaltender. Viele Ständerätinnen und Ständeräte scheuten sich, die Tür zur Embryo-Selektion allzu weit aufzustossen. Die kleine Kammer beschloss, die Präimplantationsdiagnostik zwar zuzulassen, aber nur unter Einschränkungen.

Im Nationalrat könnte das Gleiche geschehen: Auch seine Wissenschaftskommission will bei der Zulassung von PID weiter gehen als Bundesrat und Ständerat. Ob ihre Vorschläge im Rat eine Mehrheit finden, wird sich im Lauf des Morgens zeigen.

Beispielsweise will die Kommission die Auswahl von Retterbabys erlauben. Mit der so genannten HLA-Typisierung können im Reagenzglas gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib darauf untersucht werden, ob sie immunkompatibel mit einem erkrankten Geschwister sind und diesem beispielsweise mit einer Blutstammzellenspende helfen könnten. Ohne Test stehen die Chancen dafür bei rund 25 Prozent.

Auch das so genannte Aneuploidie-Screening will die Kommission zulassen. Dabei werden in vitro gezeugte Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf numerische Chromosomenstörungen untersucht.

Dies würde beispielsweise die Aussonderung von Embryos mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) erlauben. Solche Tests könnten alle Paare durchführen lassen, die auf künstliche Befruchtung zurückgreifen dürfen. Das wären über 6000 pro Jahr.

Der Ständerat dagegen hatte entschieden, dass nur Paare mit einer Familiengeschichte mit Erbkrankheiten auf Präimplantationsdiagnostik zurückgreifen dürfen, also etwa 50 bis 100 pro Jahr. Heute ist die Untersuchung von in vitro gezeugten Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib grundsätzlich verboten - im Gegensatz zur Pränataldiagnostik, der Untersuchung des werdenden Kindes im Mutterleib.

Diese Regelung hat den unschönen Nebeneffekt, dass manche künstlich gezeugten Embryos bei einer Schädigung abgetrieben werden. «Schwangerschaften auf Probe» sind zwar ein Schlagwort, jedoch auch eine Realität in der Fortpflanzungsmedizin. Sie könnten mit PID vermieden werden.

Auch bei der Anzahl Embryonen, die maximal entwickelt werden dürfen, war der Ständerat auf der zurückhaltenden Linie des Bundesrats geblieben. Der Entwurf sieht vor, maximal drei Embryonen ausserhalb des Körpers der Frau entwickeln zu dürfen, wenn das Erbgut nicht untersucht wird, und maximal acht, wenn das Erbgut untersucht wird. Die Ständeratskommission jedoch empfiehlt, die Entwicklung so vieler Embryos zu erlauben, wie notwendig sind.

Einzelne Ratsmitglieder wollen die Präimplantationsdiagnostik gar nicht erst zulassen. Aus den Reihen der CVP liegen Anträge vor, die Vorlage nicht zu behandeln und das Thema fallenzulassen.

Eine gewisse Zurückhaltung dürften sich die Räte aber ohnehin auferlegen, weil die Regelung am Schluss vor dem Volk Bestand haben muss: Die Erhöhung der Zahl der in vitro erzeugten Embryos setzt eine Verfassungsänderung voraus. Diese untersteht dem obligatorischen Referendum. (SDA)


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Millionär hält Amis auf Trab: Dollar-Noten am Strand versteckt

Er hats schon wieder gemacht, der Amerikaner mit seinem irren Hobby: Er versteckt Dollar-Noten und dann lässt er Leute danach suchen. Erst in San Francisco. Und übers Wochenende an einem Strand im Süden von Los Angeles.

Der Mann hat Noten in Spielzeug-Figuren am Hermosa-Strand vergraben und das über Twitter bekanntgegeben. Es sei nicht lang gegangen und am Strand sei die Hölle losgewesen, berichtete ein Augenzeuge. In alle Richtungen seien die Leute gerannt.

Diejenigen, die etwas fanden, waren überglücklich. Kein Wunder, in so einem Spielzeug-Vogel fanden die einen 120 Dollar, andere bis zu 180 Dollar.

Wer noch nichts ausgegraben hat, muss nicht traurig sein. Der geheimnisvolle Geldverstecker hat schon weitere Aktionen angekündigt. (snx)


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USA: US-Kraftwerke sollen CO2-Ausstoss senken

Written By Unknown on Senin, 02 Juni 2014 | 14.45

Washington – Die US-Regierung will den CO2-Ausstoss heimischer Kraftwerke nach Medieninformationen mit einer neuen Verordnung bis 2030 um 30 Prozent senken. Ein entsprechender Regelentwurf soll am Montag von der Umweltschutzbehörde EPA präsentiert und binnen eines Jahres fertiggestellt werden.

Ausgangspunkt für die Berechnung der Kohlendioxid-Emissionen sei das Basisjahr 2005, berichtete das «Wall Street Journal» am Sonntag. Den einzelnen Bundesstaaten soll es demnach überlassen bleiben, ob sie die CO2-Ziele durch Handel mit Emissionszertifikaten, mehr erneuerbare Energien oder mithilfe moderner Einsparungstechnik erreichen wollen.

Zwar bekommen die Bundesstaaten laut dem Bericht unterschiedliche Ziele vorgegeben, bis 2020 soll der landesweite Durchschnitt aber bei 25 Prozent liegen. Auch die Zielmarke von 30 Prozent bis 2030 errechnet sich aus dem angepeilten US-Schnitt.

Laut der «Washington Post» würde das einen Rückgang von fünf Millionen Tonnen Kohlendioxid und damit wohl das bislang ambitionierteste Klimaschutzprojekt von US-Präsident Barack Obama bedeuten. Eine offizielle Stellungnahme zu den Medienberichten lehnte die Regierung ab.

Von den Plänen wären mehrere hundert Kraftwerke betroffen, darunter alleine rund 600 Kohlekraftwerke, die vergleichsweise viel CO2 ausstossen. Etwa 40 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen in den USA gehen auf Kraftwerke zurück. Ihren Strom gewinnt die grösste Volkswirtschaft der Welt vor allem aus Kohle (37 Prozent), Erdgas (30 Prozent) und Atomkraftanlagen (19 Prozent).

Viele Republikaner im US-Kongress und die Industrielobby machen beharrlich Front gegen jegliche Klimaschutzvorgaben für die Wirtschaft, weil damit nach ihrer Darstellung unzählige Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt werden. Einige Republikaner zweifeln den Klimawandel offen an, andere stellen zumindest in Frage, ob der Mensch selbst schuld ist an der Erderwärmung.

Obama hatte bereits im vergangenen Jahr angekündigt, entsprechende Regeln von seiner Regierung erarbeiteten zu lassen. Er braucht dafür nicht die Zustimmung des Kongresses. Es wird dennoch erwartet, dass der Vorstoss von Gegnern politisch und juristisch angegriffen wird.

«Eine CO2-arme Wirtschaft mit sauberer Energie kann ein Wachstumsmotor für die kommenden Jahrzehnte sein», sagte Obama am Samstag in seiner wöchentlichen Radio- und Internetbotschaft an die US-Bevölkerung. «Wir begrenzen die Menge giftiger Chemikalien wie Quecksilber, Schwefel und Arsen, die Kraftwerke in die Luft blasen oder ins Wasser leiten dürfen.»

Für Kohlendioxid-Emissionen gebe es aber keine derartige Grenze, sagte Obama. «Das ist nicht klug, nicht sicher, und es macht keinen Sinn.» (SDA)


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Internet: Google Internetzugang mit Satelliten sichern

New York – Der US-Konzern Google will angeblich eine Milliardensumme in ein Netz aus Satelliten investieren, um auch in abgeschiedenen Regionen der Erde stabilen Internetzugang zu ermöglichen. Das noch nicht vollends ausgereifte Projekt werde zunächst mit 180 Klein-Satelliten beginnen.

Diese könnten im Orbit auf geringerer Höhe als gewöhnliche Satelliten schweben, wie das «Wall Street Journal» am Sonntag (Ortszeit) unter Berufung auf eingeweihte Kreise berichtete.

Die Kosten des Projekts liegen der ungenannten Quelle zufolge - je nach Aufwand - zwischen gut einer Milliarde und mehr als drei Milliarden Dollar. Für ein ähnliches Programm namens «Loon» testete Google bereits solarbetriebene Ballons, um von diesen aus Signale zur Erde zu schicken und so auch in abgelegenen Gegenden das Internet verfügbar zu machen.

Im April gab der IT-Konzern ferner den Kauf des US-Solardrohnen-Herstellers Titan Aerospace bekannt, um sich so Zugang zu «Millionen» Internetnutzern in abgeschiedenen Gebieten zu verschaffen. Die Drohnen-Prototypen der Firma funktionieren mit Solarenergie und können sich über fünf Jahre in einer Höhe von knapp 20 Kilometern halten. Sie funktionieren ähnlich wie geostationäre Satelliten, sind aber kostengünstiger. (SDA)


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Peinliche Panne bei Bank Coop: Alles nur eine «Verkettung ungünstiger Umstände»

BASEL - Rund 43'000 Kunden der Bank Coop waren vom Fehlversand Anfang Januar betroffen. Ihre Kontoauszüge gingen an Fremde. Die Bank entschuldigt sich und offeriert den Betroffenen Freizeitgutscheine.

Dass das Unternehmen Kontoauszüge von Kunden an fremde Personen verschickt hatte, warf im Januar hohe Wellen. Trotz des bröckelnden Bankgeheimnisses gilt doch die Wahrung der finanziellen Privatsphäre immer noch als eine der Kernkompetenzen der Schweizer Banken.

In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Verletzung des Bankgeheimnisses ein. Die Bank Coop mit Sitz in Basel gehört mehrheitlich der Basler Kantonalbank (BKB). Die Bank entschuldigte sich bei ihren Kunden und beauftragte Deloitte mit einer Untersuchung.

43'000 Kunden betroffen

Der Fehlversand sei auf einen Fehler in der Organisation einer neuen Kontoauszugs-Beilage sowie ungenügende Kontrollen zurückzuführen, stellte das Bankinstitut in der Mitteilung von heute fest.

In der Folge seien Auszüge von 43'000 Kundinnen und Kunden bei anderen Adressaten beigelegt worden. 31'000 Kunden hätten Post von sich und von anderen Personen erhalten.

Der Schlussbericht der Untersuchung formuliert 18 Empfehlungen zur Verstärkung des Risikomanagements und der internen Kontrollen in den relevanten Bereichen. Diese sind laut Mitteilung bereits teilweise umgesetzt oder werden demnächst realisiert.

Unter der Kontrolle der Finma

Die Bank Coop werde alles unternehmen, damit sich ein solcher Fehler nicht wiederhole. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) werde die Umsetzung der Massnahmen kontrollieren.

Als Entschuldigung hat sich Bank Coop entschieden, ihren Kunden diesen Sommer 50'000 SBB RailAway Freizeitgutscheine für eine Gebühr von 10 Fr. anzubieten. Die Gutscheine können bis zum 31. August in allen Geschäftsstellen bezogen werden. (SDA/mad)


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Test für Flug um die Welt: Piccards Solar Impulse 2 hat abgehoben

Dutzende Schaulustige waren zugegen, als der Einsitzer um 05.37 Uhr in Payerne abhob. Der Start verlief laut einer Sprecherin von Solar Impulse planmässig. Auf einer Flughöhe von rund 8000 Fuss wurden dann verschiedene Tests durchgeführt.

Wieder gelandet ist das Solarflugzeug um 07.52 Uhr. Solar Impulse 2 hat eine Spannweite von 72 Metern, das ist mehr als ein Jumbojet. Beim Vorgänger waren es noch 64 Meter gewesen. 2300 Kilogramm schwer ist der jüngste Flieger, die HB-SIA wog 1600 Kilogramm.

Energie aus 17'200 Solarzellen

Die Aerodynamik und die Energie-Leistung seien deutlich verbessert worden, gab das Team von Solar Impulse an. Das Flugzeug von Bertrand Piccard und André Borschberg ist mit über 17'200 Solarzellen ausgestattet. Sein Cockpit von 3,8 Quadratmetern ist so eingerichtet, dass der Pilot dort eine Woche verbringen kann. Die Kabine ist allerdings weder druckfest noch geheizt.

Für das Unterfangen Weltumrundung muss Solar Impulse 2 ohne Treibstoff mit einem einzigen Piloten an Bord bis zu fünf Tage und Nächte am Stück fliegen um die Ozeane zu überqueren. Das erste Solarflugzeug ging im Juni 2009 in die Luft. Ein Jahr später gelang ein 26-Stunden-Flug ohne Unterbruch. (SDA/snx)


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Mieten: Mietzinsen in der Schweiz bleiben stabil

Die Mietzinsen bleiben in der Schweiz stabil. Der hypothekarische Referenzzinssatz ist zwar minim gesunken, verharrt aber aufgerundet auf dem rekordtiefen Niveau von 2,0 Prozent, wie aus einer Mitteilung des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) vom Montag hervorgeht.

Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2014 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 2,02 Prozent auf 1,98 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt kaufmännisch gerundet aber weiterhin 2,0 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 Prozent unter- oder 2,12 Prozent überschreitet, wie das BWO weiter schreibt.

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe vor drei Monaten kein neuer Anspruch für Mietzinssenkungen oder Mietzinserhöhungen.

Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 2,0 Prozent basiert, besteht ein Anspruch auf Mietzinssenkung, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt.

Die Vermieter können jedoch aufgelaufene Kostenänderungen wie die Teuerung im Umfang von 40 Prozent oder Erhöhungen von Unterhaltskosten im Einzelfall mit der geforderten Mietzinssenkung verrechnen.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.

Gemäss dem Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband haben sich die Kapitalkosten für die Eigentümer in den letzten sechs Jahren fast halbiert. 2014 hätten sie 13 Milliarden weniger Zinsen bezahlt als noch 2008.

Demgegenüber sei der Mietpreisindex im gleichen Zeitraum um acht Prozent gestiegen. Nur ein kleiner Teil der Mieterschaft sei in den Genuss von Mietzinssenkungen gekommen. Wer umziehe, müsse mit einem massiven Mietzinssprung rechnen. Damit entwickelten sich die Wohnkosten von Mietern und Eigentümern in entgegengesetzte Richtung und die Schere gehe weiter auseinander.

Bereits versuche die Vermieterlobby mit parlamentarischen Vorstössen den Mieterschutz noch stärker aufzuweichen. Durch die Stärkung der Marktmiete und durch eine Abkoppelung der Rendite vom Referenzzinssatz, wie dies in Vorstössen der Hauseigentümerverbände im Nationalrat gefordert werde, wären neue Mitzinserhöhungen vorprogrammiert. Der SMV werde diesen Angriff auf den Mieterschutz mit aller Vehemenz bekämpfen.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) weist in einer Mitteilung darauf hin, dass der Referenzzins seit dem 3. September 2013 auf dem Niveau von zwei Prozent stabil ist.

Aufgrund der vergangenheitsbezogenen Erhebung sowie dem grossen Bestand an teils langfristigen Festhypotheken würden sich Zinsänderungen am Markt nur verzögert auf den Referenzzinssatz durchschlagen.

Dies gelte auch für den Einfluss einer allfälligen Verteuerung der Neuabschlüsse von Hypothekarkrediten durch die vom Bundesrat beschlossene Erhöhung des Eigenkapitalpuffers für Wohnbauhypotheken. Der HEV erwartet aber auch bei der nächsten Publikation des Referenzzinssatzes am 1. September 2014 keine Änderung. (SDA)


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