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Schweizer Kinderschutz-Bericht: Drei Tote Babys nach Misshandlungen

Written By Unknown on Jumat, 06 Juni 2014 | 14.45

BADEN - AG - Deutlich mehr Kinder sind im vergangenen Jahr mit Anzeichen von Misshandlung an den Schweizer Kinderkliniken behandelt worden. Drei Kinder sind sogar deswegen gestorben. Alle waren unter einem Jahr alt.

Die Zahl der Fälle von vermuteter oder sicherer Kindsmisshandlung erhöhte sich im Vorjahresvergleich um rund 13 Prozent auf 1292. Noch nie sind seit Beginn der Zählung vor fünf Jahren so viele Fälle registriert worden, wie die Fachgruppe Kinderschutz der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie heute mitteilte. Sie führt die Zunahme vor allem auf eine erhöhte Sensibilisierung der Fachpersonen und eine bessere Erfassung der Fälle zurück.

Je etwa ein Viertel der Kinder erlitt körperliche Misshandlung, Vernachlässigung, psychische Misshandlung oder wurde sexuell missbraucht.

Fast die Hälfte der misshandelten Kinder sind jünger als sechs Jahre alt. Wie die Fachgruppe weiter bekanntgab, sind drei Kinder an den Folge der Misshandlung verstorben, alle waren jünger als 1 Jahr alt. (SDA)


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Orell Füssli hat neuen Chef: Ein Ösi muss unsere Nötli retten

Mitte März hatte Orell Füssli angekündigt, dass der heutige Chef Michel Kunz per Ende Jahr gehen muss.

Nun ist sein Nachfolger bekannt: Er heisst Martin Buyle und kommt aus Österreich. Der 40-jährige Manager hat an der Technischen Universität Wien Maschinenbau studiert und anschliessend einen MBA an der IESE Business School in Barcelona absolviert. Die vergangenen zwei Jahre war er Chef des Textilmaschinenherstellers Jakob Müller mit Sitz in Frick AG.

Der neue Chef aus Österreich soll nun dafür sorgen, dass unser neuen Nötli endlich gedruckt werden können. Wegen Pannen in der Sparte Sicherheitsdruck, die für die Produktion den neuen Schweizer Banknoten verantwortlich, ist, ist das Projekt um Jahre in Verzug.

Die Sparte hat auch dafür gesorgt, dass Orell Füssli 2013 einen Verlust von 17 Millionen Franken geschrieben hat. (SDA)


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Dank Gratis-Wifi der SBB: BLICK-News jetzt auch am HB in Zürich

ZÜRICH - BLICK und Blick am Abend liefern ab heute auch am Hauptbahnhof die Schlagzeilen für das Gratis-Internet der SBB.

Smartphone-Nutzer, die sich ins «SBB Free WiFi» einloggen, bekommen die aktuellsten News angezeigt. Vom frühen Morgen bis am Mittag stammen diese von Blick.ch, nachmittags und abends führt Blick am Abend Regie. Unsere News gibt es inzwischen an 24 Bahnhöfen. Bis Ende Jahr wollen die Bahnen 20 weitere aufschalten.

Bis Ende 2015 sollen die 100 grössten Bahnhöfe mit Gratis-WLAN bestückt sein. Für Pendler und Geschäftsreisende sei das sehr wichtig, begründen die Bahnen ihre Wifi-Offensive.


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Richter erlauben Nazis in der RS: «Die Armee muss das Urteil weiterziehen!»

Nazi-Tattoo und faschistisches Gedankengut sind für das Bundesverwaltungsgericht kein Ausschlussgrund vom Militärdienst mehr. Nach dem Urteil zum Hitlergruss auf dem Rütli ein zweiter Sieg der Ultrarechten vor Gericht.

In einem gestern publizierten Urteil hiessen die Richter in St. Gallen die Beschwerde eines Neonazis aus dem Tessin gut. Dieser war an der Aushebung aufgefallen, weil er ein Symbol des Rechtsextremismus unter der Haut trägt. In einem persönlichen Gespräch gab der Mann offen zu, dass er rechtsextremes und nationalistisches Gedankengut pflege und auch faschistische Ideologien gutheisse. Eine Personenprüfung der Fachstelle für Extremismus in der Armee zeigte ferner, dass er auch auf Facebook sein Gedankengut verbreitet.

Daraufhin stufte die Armee die Gesinnung des angehenden Rekruten als Sicherheitsrisiko ein – und weigerte sich, ihm die persönliche Waffe auszuhändigen. Dagegen legte der Mann Beschwerde ein. Mit Erfolg: Für die Richter ist es unzulässig, den Schluss zu ziehen, dass der Mann wegen seiner Gesinnung die Armeewaffe missbrauchen könnte.

Laut Armeesprecher Daniel Reist will die Armee Urteil und Begründung zuerst gründlich analysieren. Dann werde sich zeigen, ob sie den Fall ans Bundesgericht weiterziehe. Genau darauf drängt SVP-Ständerat Alex Kuprecht (SZ): «Ich habe für dieses Urteil kein Verständnis. Ich würde der Armee dringendst empfehlen, sofern das möglich ist, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.»

Der Präsident der Sicherheitspolitischen Kommission im Ständerat weist darauf hin, dass die Armee vor der Rekrutenschule intensive Abklärungen tätige, um Sicherheitsprobleme zu verhindern: «Wenn jemand zu seinem rechtsextremen Gedankengut steht und die Armee ihn als Sicherheitsrisiko einstuft, dann ist wohl auch ein Risikopotenzial vorhanden.»

Parlament und Armee hätten die Hürden stark erhöht, um Risikopersonen vom Dienst an der Waffe auszuschliessen. «Mit seinem Urteil unterwandert das Bundesverwaltungsgericht diese Anstrengungen», so Kuprecht.


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Teuerung: Preise im Mai leicht gestiegen

NEUENBURG - Das Preisniveau in der Schweiz ist im Mai im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht gestiegen. Die Teuerung betrug 0,2 Prozent. Im Vergleich zum April zeigt die Statistik einen Preisanstieg um 0,3 Prozent.

Der Landesindex der Konsumentenpreise erreichte im Mai den Stand von 99,5 Punkte (Dezember 2010=100), wie das Bundesamt für Statistik BFS am Freitag mitteilte.

Der Anstieg um 0,3 Prozent ist vor allem auf die höheren Preise für Lebensmittel, Sommerkleider und Schuhe zurückzuführen. Günstiger wurden hingegen Produkte für die Nachrichtenübermittlung, also beispielsweise Handys.

Insgesamt stiegen die Preise von importierten Produkten mit 0,7 Prozent etwas stärker als jene der inländischen Güter mit 0,2 Prozent. Innert Jahresfrist verzeichneten die Importpreise einen Rückgang von 0,5 Prozent, die Inlandgüter einen Anstieg um 0,5 Prozent. (SDA)


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Bandenkrieg: New York klagt 103 Bandenmitglieder an

Written By Unknown on Kamis, 05 Juni 2014 | 14.45

New York – In New York müssen sich 103 Jugendliche wegen Bandenkriminalität vor Gericht verantworten. Wie die Polizei und die Staatsanwaltschaft mitteilten, erfolgte ein Grossteil der Festnahmen nach viereinhalb Jahre langen Ermittlungen am Mittwoch.

Die Festgenommenen gehören zu drei Strassengangs im Westen von Harlem, die sich gegenseitig bekämpfen. Die Behörden legen ihnen zwei Fälle von Totschlag, 19 Schiessereien und 50 weitere Fälle von Schusswaffengebrauch zur Last.

Die Ermittler werteten hunderte Stunden Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras und mehr als eine Million Dateien aus sozialen Netzwerken aus. In einigen Fällen rekrutierten die Banden Zehn- bis 14-Jährige für ihre Gewalttaten. (SDA)


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«Skandal überwunden»: Jetzt spricht Hillary über die Lewinsky-Affäre

Hillary Clinton (66) will nach vorne schauen. Hin zu einer möglichen Präsidentschaftskandidatur. Und weit weg von der Skandal-Affäre ihres Gatten, welche die Clinton-Präsidentschaft in den 90er Jahren überschattete.

Sie habe die Geschichte überwunden, sagt Clinton in einem heute veröffentlichten Interview mit dem US-Magazin «People». «Ich denke, alle sollten in die Zukunft blicken.» Zu Berichten, sie habe Lewinsky einst als «narzisstische, bekloppte Witzfigur» bezeichnet, wollte sie sich weiterhin nicht äussern.

«Sündenbock» Lewinsky

Der Lewinsky-Skandal war Anfang Mai wieder in das öffentliche Interesse gerückt, als die frühere Praktikantin im Weissen Haus in der Zeitschrift «Vanity Fair» erstmals ihre Sicht der Ereignisse niedergeschrieben hatte.

In dem Text beklagte die mittlerweile 40-Jährige, dass sie als «Sündenbock» herhalten musste, um die «Machtposition» von Präsident Clinton zu schützen. Allerdings betonte sie, dass beide die Affäre «im gegenseitigen Einverständnis» eingegangen seien.

Fast die Präsidentschaft gekostet

Die 1995 begonnene aussereheliche Liebesbeziehung hätte den damaligen Präsidenten fast zu Fall gebracht. Das Repräsentantenhaus leitete im Dezember 1998 ein Amtsenthebungsverfahren wegen Verdachts des Meineids und der Behinderung der Justiz ein.

Clinton hatte ausgesagt, kein sexuelles Verhältnis mit der Praktikantin gehabt zu haben. Der Präsident überstand das Verfahren, weil bei der Senats-Abstimmung im Februar 1999 nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit zustande kam.

Clinton führt Schattenkampagne

Hillary Clinton hat noch nicht offiziell erklärt, ob sie sich nach der Niederlage gegen Barack Obama im Vorwahlkampf der Demokraten 2008 noch einmal um die Präsidentschaftskandidatur ihrer Partei bewerben wird. Umfragen sehen sie weit vor der Konkurrenz.

Anfang des Jahres hatte das Online-Magazin «Politico» berichtet, dass ein Wahlkampfteam für Clinton bereits eine «Schattenkampagne» führe. Mit Vertrauten habe die Politikerin ihre Chancen bei der Wahl im November 2016 durchgespielt, bei der Obama nach zwei Amtszeiten nicht mehr antreten darf.

Seit Monaten zeigt Clinton mit Interviews und öffentlichen Auftritten Präsenz, am 10. Juni bringt sie in den USA ihre Autobiographie «Hard Choices» heraus. Die deutsche Fassung mit dem Titel «Entscheidungen» erscheint zeitgleich. (SDA/lha)


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Finanzmarktaufsicht: SIX registriert Derivate-Transaktionen

ZÜRICH - ZH - Die Schweizer Börse SIX realisiert gemeinsam mit den Schweizer Banken ein zentrales Transaktionsregister für Derivate-Transaktionen. Damit wird eine gesetzliche Forderung erfüllt, die nach der Finanzkrise eingeführt wurde.

Ziel des Registers ist, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der ausserbörslichen (OTC) und den börsengehandelten Derivaten zu erhöhen.

Durch diese Informationen können Aufsichtsbehörden Risiken frühzeitig erkennen, wie die SIX in der Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Sie habe sich nach Rücksprache mit den Banken entschieden, ein solches zentrales Register für den gesamten Finanzplatz aufzubauen und zu betreiben.

Die Banken liefern die meldepflichtigen Derivate-Transaktionen an die SIX, die sie nach der Validierung und Konsistenzprüfung an die Aufsichtsbehörde weiter gibt. Anonymisiert werden die Informationen auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Mit der Schaffung des Registers wird zugleich eine Verpflichtung der G20 umgesetzt, die die Schweiz nach der Finanzkrise 2009 eingegangen ist. Basis dafür ist das Finanzmarktinfrastrukturgesetz, das voraussichtlich Ende 2015 oder Anfang 2016 in Kraft tritt. (SDA)


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Weiterbildung: Räte bei Weiterbildungsgesetz uneins

Beim neuen Weiterbildungsgesetz sind sich die Räte noch nicht einig geworden. Der Ständerat besteht darauf, Arbeitgeber bei der Weiterbildung in die Pflicht zu nehmen.

Die umstrittene Bestimmung ist allerdings programmatischer Natur, neue Leistungspflichten werden damit nicht begründet. Trotzdem hat sie der Nationalrat aus dem Gesetz gestrichen. Im Rat hatte sich die Auffassung durchgesetzt, dass die Wirtschaft ohne gesetzliche Verpflichtung schon heute einen grossen Beitrag zur Weiterbildung leiste.

Es sei problematisch, wenn der Staat Weiterbildung verordne, sagte Roland Eberle (SVP/TG) am Donnerstag im Ständerat. Er habe gute Rahmenbedingungen zu schaffen, sich aber nicht in die Art und Weise einzumischen, wie Weiterbildung durchgeführt werde. Zudem sei die fragliche Bestimmung unklar und führe daher zu Rechtsunsicherheit.

Wenn sich die Unternehmen bereits an der Weiterbildung beteiligten, sei die neue Bestimmung ohnehin unproblematisch, sagte Kommissionssprecherin Géraldine Savary (SP/VD). Die Bestimmung widerspiegle die Kaskade der Verantwortung für die Weiterbildung vom Individuum über die Arbeitgeber zum Staat. Der Ständerat folgte dem Antrag der Kommission mit 28 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung.

Weiterhin uneinig sind sich die Räte auch beim Verhältnis von staatlichen und privaten Angeboten. Der Nationalrat verlangt, dass staatliche oder subventionierte Weiterbildungsangebote zu Marktpreisen angeboten werden, wenn sie in Konkurrenz zu privaten Angeboten stehen.

Der Ständerat wollte bisher Konkurrenz generell verhindern. Dies hatte die Schweizer Universitäten und Fachhochschulen auf den Plan gerufen, die sich gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt sahen.

Auf Antrag seiner Bildungskommission ist der Ständerat nun auf eine Formulierung umgeschwenkt, mit welcher weder die öffentlichen noch die privaten Anbieter benachteiligt werden sollten: Öffentliche Angebote müssen mindestens zu kostendeckenden Preisen durchgeführt werden.

Eingelenkt hat die kleine Kammer im Bereich der Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, den Organisationen der Arbeitswelt sowie den hochschulpolitischen Organen sollen gesetzlich verankert werden.

Mit dem Weiterbildungsgesetz wird die im Mai 2006 an der Urne angenommene Bildungsverfassung umgesetzt. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf folgt dem Grundsatz, dass Weiterbildung Privatsache bleiben und der Staat nur subsidiär zum Zug kommen soll.

Die Rolle von Bund und Kantonen ist es, die Rahmenbedingungen zu verbessern und Grundsätze festzulegen. Der Charakter des Rahmengesetzes wird nicht zuletzt daraus ersichtlich, dass dieses kaum Kostenfolgen hat: Die Zusatzkosten betragen rund 2 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Stossrichtung sind die Räte bisher treu geblieben. (SDA)


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Mega-Chaos im Aargau: 1100 Fr Busse für den Bagger-Depp

Die Strafuntersuchung dauerte knapp sechs Monate. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft dem 32-jährigen Chauffeur einen Strafbefehl zugeschickt.

Demnach muss der Mann eine Busse von 1100 Franken zahlen. Bestraft wird er wegen «Führen eines Fahrzeuges, das nicht den Vorschriften entsprach» (nicht betriebssicheres Fahrzeug) und «Ausführen eines Ausnahmestransports ohne Bewilligung».

Der Unfall passierte am 13. Januar 2014. Der Chauffeur hatte auf seinem Anhänger einen Bagger geladen. Doch war der Arm des nich sachgerecht geladenen Baggers zu hoch. So krachte er auf der A1 bei Birmenstorf AG damit in eine Brücke.

Betonteile fielen auf die Strasse und trafen nachfolgende Autos. Verletzt wurde allerdings niemand.

Doch die Brücke wurde schwer beschädigt und musste gestützt werden. Der Autobahnabschnitt war in beide Richtungen mehrere Stunden lang gesperrt, was für ein Verkehrschaos sorgte. (sas)


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